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Aufstand an den Hochschulen

Befristet Beschäftigte kritisieren Statement des Bildungsministeriums zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Wer kennt sie nicht: Eine Person, die hoch gebildet ist, aber ihre Habilitation mit Hilfe von Arbeitslosengeld fertig schreiben muss, weil die Zeit an der Uni nicht ausreichte? Weil der Arbeitsvertrag irgendwann, nach zwei, drei oder auch acht Jahren nicht mehr verlängert wurde. Dass die Person der Uni zuvor durch sogenannte Drittmittelanträge Gelder in Höhe von zigtausend Euro beschafft haben kann, viel mehr, als sie selbst je dort verdient hat, fällt dabei unter den Tisch.

Denn Befristungen von bis zu zwölf Jahren und prekäre Arbeitsbedingungen gehören zur Wissenschaft wie Armut zu Berlin. Nachdem unzählige Wissenschaftler*innen auf Twitter unter dem Hashtag #IchbinHanna« in den letzten Wochen von ihren prekären Arbeitsbedingungen berichtet haben, sah sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gezwungen, Stellung zu beziehen. In einer Antwort auf die persönlichen Schilderungen versuchte das CDU-geführte Ressort, der Kritik am Wissenschaftszeitvertragsgesetz den Wind aus den Segeln zu nehmen. Doch der Schuss ging nach hinten los.

»Das Statement wiederholt eigentlich nur die Argumente, die in dem #IchbinHanna-Video bereits vorkommen«, erklärt Kristin Eichhorn gegenüber »nd«. Das Video, das die Germanistin anspricht, wurde schon 2018 vom BMBF auf YouTube veröffentlicht. Anhand der des Karriereweges der fiktiven Physikerin Hanna wird darin das Zeitvertragsgesetz erklärt. Darauf beziehen sich diejenigen, die jetzt über ihre Situation sprechen – und damit die Darstellung widerlegen, es gäbe viele Möglichkeiten sicherer Beschäftigung an den Hochschulen.

Tatsächlich ermöglicht das Gesetz Befristungen für eine Promotion bis zu einer Dauer von sechs Jahren, wenn die Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung erfolgt. Diese Definition gilt allerdings auch für Arbeiten im Postdoc-Bereich, selbst nach erfolgreichem Abschluss einer Promotion. So kann eine Person sowohl während der Promotion als auch während der Habilitation befristet angestellt werden – insgesamt über einen Zeitraum von zwölf Jahren.

Auch Eichhorn ist promoviert und habilitiert. Sie arbeitet an der Universität Paderborn als Dozentin und akquiriert unter anderem Mittel für die Forschung. Sie habe zur Zeit den dritten befristeten Vertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin, erzählt die 34-Jährige. Zuvor war sie bereits als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni Kiel angestellt: »Insgesamt komme ich bestimmt schon selbst auf zehn befristete Verträge.«

An dem jüngst veröffentlichten BMBF-Statement ärgert Eichhorn am meisten, dass das Ministerium auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweist. Es sei »weit verbreitet, dass Arbeitnehmer während der Qualifikationsphase befristet tätig sind«, heißt es dort. Durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist für den allgemeinen Arbeitsmarkt aber geregelt, dass Arbeitsverträge vom gleichen Arbeitgeber nur für insgesamt zwei Jahre befristet werden dürfen. Das Ministerium mache mit dem Schreiben deutlich, dass sich »der Staat eigene Gesetze schreiben kann, wie es ihm gerade passt«, sagt Eichhorn.

Weiter bemängelt sie, dass das BMBF versuche, die Verantwortung auf die Länder abzuschieben. Aus »der bloßen Existenz dieses Befristungsrechts« im Gesetz lasse sich nicht schließen, »dass Dauerstellen nicht gewollt sind«, heißt es in dessen Stellungnahme. »Das ist totaler Quatsch«, empört sich Eichhorn. »Schließlich erlaubt das Gesetz erst Befristungen in diesem Umfang und macht sie damit auch wahrscheinlich.«

Auf Twitter sorgt derweil ein neues Erklärvideo des Ministeriums für sarkastische Kommentare. Darin wird »Hanna« nun als junge Mutter vorgestellt. Sie könne nun einen weiteren befristeten Vertrag von zwei Jahren in der Wissenschaft erhalten, heißt es im Video in nettem Sendung-mit-der-Maus-Ton.

Am Donnerstag folgte eine weitere Reaktion des BMBF auf die Onlineproteste. Es veröffentlichte ein Video, in dem sich Staatssekretär Wolf-Dieter Lukas direkt an die jungen Wissenschaftler*innen wendet: »Wir nehmen Ihre Sorgen ernst«, sagt er und teilt mit, das Ministerium habe das Hanna-Video von 2018 nun von seiner Seite entfernt. Konkrete Angebote macht er den Betroffenen jedoch nicht. Vielmehr wiederholt er die bekannten Argumente: Das BMBF habe schon viel unternommen, um die Lage zu verbessern: Exzellenzstrategie »auf Dauer gestellt«, Verlängerung des Paktes für Forschung und Innovation, über den hohe Summen vom Bund an Länder und Hochschulen flössen, das sogenannte Tenure-Track-Programm »für verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft«, das bald seine »volle Wirkung entfalten werde«. Lukas rief Länder und Hochschulen auf, mehr Dauerstellen zu schaffen. An die Wissenschaftler*innen appellierte Lukas, sich »vor Ort einzubringen« und »mit Ihrer Hochschule zu besprechen, wie die Bedingungen besser ausgestaltet werden können«. Genau das tun immer mehr Betroffene. Denn nach wie vor haben laut Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) 89 Prozent der Beschäftigten des wissenschaftlichen Mittelbaus nur eine befristete Stelle.

GEW-Vize Andreas Keller erklärte in Reaktion auf das Video, »mit Sonntagsreden und Appellen« sei es nicht getan. Vielmehr müsse der Bund »noch vor der Bundestagswahl eine weitere Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg bringen«. So könne er »für faire Beschäftigungsbedingungen und verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft sorgen«, sagte Keller am Freitag in Frankfurt am Main. Das Gesetz sei zwar vor fünf Jahren nach einer Initiative der GEW nachgebessert worden, doch es habe »immer noch zu viele Schlupflöcher, die die Arbeitgeber nutzen«.

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