Bordell-Verband kritisiert PCR-Test-Regel

Vorständin Stephanie Klee spricht von »Schlechterstellung gegenüber anderen vergleichbaren Dienstleistungen«

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Düsseldorf. Die Sexarbeits-Branche lehnt die neuen Corona-Test-Regeln zum Bordell-Besuch als zu restriktiv und ungerecht ab. Laut aktueller Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen müssen Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei sexuellen Dienstleistungen in Kommunen und Kreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 35 künftig einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorgelegen. »Jeder spontane Bordellbesuch ist damit ausgeschlossen und das Amüsement verteuert sich deutlich«, sagte Stephanie Klee, Vorstand des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen, der rund 100 Mitglieder, überwiegend Bordellbetreiber, vertritt.

Zwar sei es grundsätzlich gut, dass anders als zuletzt damit auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 Bordelle nicht ganz geschlossen würden. »Absolut kritikwürdig« sei aber die Verpflichtung zum PCR-Test. »Das ist wieder einmal eine Schlechterstellung gegenüber anderen vergleichbaren Dienstleistungen.«

Für Veranstaltungen oder Sport in Innenräumen sowie für den Friseur- oder Kosmetikstudiobesuch reicht ein Antigen-Schnelltest. Auch für den Disco-Besuch und Tanzveranstaltungen muss in Regionen mit mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen ab Freitag ein PCR-Test statt nur eines Schnelltests vorgelegt werden. Dieser muss schon jetzt selbst bezahlt werden, ist teurer - und es dauert länger, bis das Ergebnis vorliegt.

Anders als vom Gesundheitsministerium unterstellt gehe von der Branche kein besonders hohes Risiko für Mehrfachansteckungen aus. »Im Gegenteil. Unsere Mitglieder achten sehr auf Gesundheit, nicht erst seit Corona«, betonte Klee. Deutschlandweit habe es bislang keinen Ausbruch in einem Bordell gegeben. »Es drängt sich der Eindruck auf, dass durch diese strenge Regelung mehr Menschen zum Impfen gebracht werden sollen - auf unserem Rücken«, sagte sie. Es sei gut vorstellbar, dass Branchenvertreter aus Nordrhein-Westfalen sich gegen diese besonders strenge Regelung auch vor Gerichten zu Wehr setzten.

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Der Gaststättenverband Dehoga ist mit Kritik an den Testanforderungen zurückhaltender: Weil künftig der Status der Gäste als geimpft, genesen oder getestet und nicht mehr die Inzidenz allein ausschlaggebend sei, begrüße man die Neuregelungen grundsätzlich. Es sei allerdings zu befürchten, dass die verschärften und damit teureren Testanforderungen zu einer niedrigeren Zahl von Club- und Partybesuchern führen, hieß es in einer ersten Stellungnahme. dpa/nd

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