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Geplante Anpassung der Hartz-IV-Sätze bedeutet Kaufkraftverlust
Linken-Politikerin Kipping: Bundesregierung senke faktisch die Sätze für arme Rentner in der Grundsicherung und Erwerbslose
Berlin. Die Linke kritisiert die geplante Anpassung des Regelsatzes für Hartz-IV-Empfänger um monatlich drei Euro ab kommenden Jahr als deutlich zu gering. Die neuen Regelbedarfe bedeuteten einen realen Kaufkraftverlust, sagte die Linke-Politikerin Katja Kipping dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Bundesrat will am Freitag über die Regelsätze im Hartz-IV-System entscheiden.
Sollte die Länderkammer zustimmen, würden die Regelsätze bei alleinstehenden Erwachsenen um drei Euro auf 449 Euro im Monat ansteigen. Auch Kinder und Jugendliche würden eine geringe Erhöhung bekommen. Mit den jährlichen Anpassungen will die Regierung ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Das Kabinett hatte die entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums Mitte September auf den Weg gebracht. Eine Ministeriumssprecherin hatte bereits gesagt, die aktuell deutlich steigenden Verbraucherpreise - im August betrug das Preisplus 3,9 Prozent - seien bei der Berechnung der Sätze nicht eingegangen. Sie würden erst für 2023 berücksichtigt.
Betroffen sind rund 6,8 Millionen Bundesbürger, die zum Beispiel Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit sowie als Erwerbslose beziehen. Kipping sagte, die Berechnung der Bundesregierung basiere auf einem Sondereffekt der Corona-Pandemie und führe somit zu einer »Verzerrung«.
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Für die Anpassung des Regelbedarfs an das Preisniveau ab 1. Januar 2022 sei als Berechnungsgrundlage der Zeitraum vom Juli 2020 bis Juni 2021 herangezogen worden. In diesen Zeitraum falle jedoch auch die Absenkung der Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020, die insbesondere bei Lebensmitteln eine zeitweilige Senkung der Verbraucherpreise bewirkt hätte. »Mit dem Auslaufen der zeitlich befristeten Steuersenkung sind die Preise aber mittlerweile längst über das Ausgangsniveau gestiegen.«
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Die Bundesregierung senke nun faktisch die Sätze für arme Rentner in der Grundsicherung und Erwerbslose, kritisierte Kipping. »Die Bundesregierung hätte eine gesetzliche Reglung schaffen müssen, um die Sondereffekte bei der Anpassung zu berücksichtigen und Kaufkraftverluste der ärmsten Menschen zu verhindern.« dpa/nd
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