Wenn keine andere Regelung besteht

Dauerparken erlaubt?

  • Lesedauer: 2 Min.

Inwieweit ist ein Dauerparken - zum Beispiel bei längerer Abwesenheit durch Urlaub - überhaupt erlaubt?
Johannes B., Berlin

Auskunft geben die Experten vom KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS):

Grundsätzlich ist es jedem Fahrzeughalter gestattet, sein zugelassenes Fahrzeug auf für den ruhenden Verkehr vorgesehenen Verkehrsflächen zu parken, sofern die Straßennutzung überwiegend Verkehrszwecken, dem sogenannten Gemeingebrauch, dient. Das heißt, dass man sein Fahrzeug ohne zeitliche Begrenzung auf ausgewiesenen Parkflächen parken darf, vorausgesetzt für den Parkplatz selbst gibt es keine gegenteiligen Regelungen und das Fahrzeug ist zugelassen.

Wer beispielsweise während der Urlaubsreise seinen Pkw über mehrere Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz parkt, hat kein Bußgeld zu befürchten. Doch es kann während der Zeit der Abwesenheit zu einem temporären Halteverbot kommen, etwa wenn Straßenarbeiten anstehen, das beachtet werden muss, sonst droht ein Bußgeldverfahren.

Anders sieht es bei nicht zugelassenen, nicht fahrbereiten oder als Schrott bezeichneten Fahrzeugen aus. Hier entfällt die Bewertung eines Autos als einsatzfähiges Kraftfahrzeug. Laut §§ 32 (1) und 49 (1) Nr. 27 der StVO darf man ein solches Fahrzeug nicht auf die Straße bringen oder dort parken, wenn es dadurch den Verkehr gefährdet oder behindert. Das kann mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden.

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.