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Rauf mit dem Mindestlohn, raus aus dem Mindestlohn
Das Dreierbündnis aus SPD, Grünen und FDP will den betrugsanfälligen Minijobsektor ausbauen
Einerseits soll der Mindestlohn auf zwölf Euro steigen. Andererseits wollen SPD, Grüne und FDP die Minijobgrenze erhöhen. Faktisch sichern sie Unternehmen damit eine Option, den höheren Mindestlohn zu umgehen.
»Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen«, versprechen die drei Parteien in ihrem Koalitionsvertrag. »Wenn das schnell umgesetzt wird, erhalten Millionen Beschäftigte teils deutlich höhere Gehälter - vorausgesetzt, es werden keine Schlupflöcher gerissen«, sagt Claudia Weinkopf, Arbeitsmarktforscherin des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Uni Duisburg-Essen »nd - Die Woche«. Rund 8,6 Millionen Beschäftigte haben zuletzt weniger als zwölf Euro brutto verdient, so die Hans-Böckler-Stiftung.
Ob das Ganze schnell geht, ist seit dieser Woche ungewiss. In dem Sondierungspapier des Dreierbündnisses vom Oktober hieß es noch, der Mindestlohn werde »im ersten Jahr« erhöht. Im Koalitionsvertrag fehlt diese zeitliche Festlegung.
Rat von Forschenden in den Wind geschlagen
Ein Schlupfloch ist indes bereits beschlossen: Die Minijobgrenze soll von 450 auf 520 Euro steigen, sobald der Mindestlohn auf zwölf Euro angehoben wird. Damit sollen Minijobs bei einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich bleiben. »Die FDP hat sich hier durchgesetzt«, sagt Weinkopf. Das Dreierbündnis hat damit die Empfehlung von zahlreichen Forschenden in den Wind geschlagen, die für eine Begrenzung dieser Beschäftigungsform plädieren. Das IAQ habe der Politik beispielsweise vorgeschlagen, dass Minijobs auf bestimmte Gruppen wie Studierende, Schülerinnen und Rentner beschränkt werden.
Gerhard Bosch hält das Vorhaben der Ampelparteien für einen großen Fehler. »Die meisten Verstöße gegen den Mindestlohn gibt es bei Minijobs. Das ist bekannt«, sagt der Arbeitsmarktforscher an der Uni Duisburg-Essen. So würden geringfügig Beschäftigte in der Regel nur bei Anwesenheit bezahlt. »Sie erhalten meist keinen bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, obwohl sie Anspruch darauf haben. Dies gilt vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen, wo die meisten tätig sind.« Finanziell sei dies eine erhebliche Einbuße, dadurch würden um die 35 Tage pro Jahr nicht bezahlt, die eigentlich vergütet werden müssten.
Minijobs als »Exitoption aus dem Mindestlohn«
Faktisch seien Minijobs damit für Unternehmen eine »Exitoption aus dem Mindestlohn«. Und diese Möglichkeit soll nun ausgebaut werden.
Seit langem bekannt ist auch, dass Minijobberinnen besonders häufig gering vergütet werden. 77 Prozent erhielten zuletzt Niedriglöhne von weniger als 11,50 Euro pro Stunde. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass sie oft keinen bezahlten Urlaub erhalten.
Der Staat subventioniert diese Beschäftigungsform. So fallen hier insgesamt nur 28 statt 40 Prozent Sozialbeiträge an. Dadurch nahmen die Sozialversicherungen allein im Jahr 2014 bis zu drei Milliarden Euro weniger ein, heißt es in einer Studie des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom Oktober dieses Jahres.
Niedrige Stundenlöhne, oft kein bezahlter Urlaub, weniger Sozialbeiträge - all dies bedeutet geringe Personalkosten. Das macht Minijobs für Unternehmen attraktiv. Dies ist eine Erklärung dafür, dass sie so verbreitet sind. 6,9 Millionen Menschen hatten im Frühjahr einen Minijob - das sind 18 Prozent aller abhängig Beschäftigten. Allein in kleinen Betrieben verdrängen sie bis zu 500 000 sozialversicherungspflichtige Stellen, ergab die IAB-Studie vom Oktober, die vielleicht der eine Sozialpolitiker oder die andere Arbeitsmarktpolitikerin des Dreierbündnisses gelesen hat.
Anders als erhofft, bilden Minijobs zudem für Arbeitslose nur selten eine »Brücke« in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, so die Forschenden. Vielmehr verbleiben die Menschen »oft im Niedriglohnsegment und arbeiten unterhalb ihres Qualifikationsniveaus«. Überdies sind die Jobs unsicher, was in der Pandemie besonders deutlich wurde, wo viele geringfügig Beschäftigte entlassen wurden. Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben sie nicht.
Vom Einkommen aus einem Minijob kann kein Mensch leben, meist handelt es sich um einen Zuverdienst. Studierende und Rentnerinnen bessern damit ihre Einkünfte auf, ebenso Berufstätige, die einen Zweitjob haben. Das dürfte ein Grund sein, warum so viele Menschen die geringe Vergütung akzeptieren. Andere finden einfach keine bessere Stelle. Insbesondere für verheiratete Frauen mit einem berufstätigen Partner hat der Staat starke Anreize geschaffen, in einem Minijob zu bleiben: Bei einer sozialversicherungspflichtigen Stelle müssten sie teils brutto doppelt so viel verdienen, um netto auf den gleichen Betrag wie beim Minijob zu kommen. Hier wirken Steuerrecht und Minijob-Subvention zusammen. Auch deswegen hat das Wirtschaftsforschungsinstitut DIW im vorigen Jahr vorgeschlagen, die Minijobgrenze von 450 Euro auf 300 Euro zu senken. Nun soll die Schwelle erhöht werden.
Wenn der Mindestlohn auf zwölf Euro steigt, ist dies dennoch ein Erfolg der Gewerkschaften für Beschäftigte, der durch die höhere Minijobgrenze allerdings geschmälert wird, bilanziert Gerhard Bosch. Um den Niedriglohnsektor insgesamt einzudämmen, hätten sich die drei Parteien nur wenig vorgenommen, etwa die Tariftreue für öffentliche Aufträge. Nichts vereinbart wurde, damit Tarifverträge einfacher für allgemeinverbindlich erklärt werden können. »Darum wird die Talfahrt bei der Tarifbindung weiter gehen.«
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