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Ortstermin in Fretterode

Gericht besichtigte Tatort des Nazi-Überfalls auf zwei Journalisten

  • Joachim F. Tornau, Fretterode
  • Lesedauer: 3 Min.

Es riecht ein wenig nach Landleben, am Zaun schubbert sich ein Wildschwein, Fachwerk überall: So ähnlich stellt man sich ländliche Idylle vor. Doch was in Fretterode wahr wurde, ist eher der völkische Wohntraum im Grünen. Neben dem Gittertor, das den Zugang zum mächtigen Gutshaus im Herzen des kleinen Dorfes versperrt, steht in großen Lettern, wer hier wohnt: Thorsten Heise, stellvertretender Bundesvorsitzender der NPD, Kameradschaftsführer, Konzertveranstalter, Onlinehändler. Kurz: einer der einflussreichsten Strippenzieher am rechten Rand.

Vor seinem Anwesen im äußersten Nordwesten Thüringens nahm im April 2018 ein Geschehen seinen Ausgang, das Heises Sohn Nordulf H. und seinen politischen Ziehsohn Gianluca B. auf die Anklagebank brachte. Die beiden Neonazis sollen zwei antifaschistische Journalisten, die zu Recherchen in Fretterode waren, erst mit dem Auto gejagt und ihnen dann bei einem brutalen Überfall die Fotoausrüstung geraubt haben.

Am Dienstag wollte sich das Landgericht Mühlhausen einen persönlichen Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten verschaffen. Der Ortstermin ist ein besonderes Ereignis, nicht nur für das Dorf mit seinen weniger als 200 Einwohner*innen, in dem an diesem Dienstagmittag fast jedes Sträßchen von einem Polizeiwagen bewacht wird: Es geschieht äußerst selten, dass Richter bereit sind, ihren Verhandlungssaal zu verlassen.

»Von der Strafkammer wird eine sehr umfassende und gründliche Beweisaufnahme durchgeführt«, lobte denn auch Nebenklageanwalt Sven Adam, der einen der betroffenen Journalisten vertritt. Was die Verfahrensbeteiligten im Einzelnen besprachen, als sie im strömenden Regen das Heise-Haus umrundeten, ließ sich allerdings nur erahnen. Die zwei Dutzend Zuschauer*innen - angereist allesamt, aus dem Dorf ließ sich niemand blicken, auch Thorsten Heise nicht - mussten fünf Meter Abstand halten.

Klar aber wurde: Es ging darum zu klären, von wo aus die Journalisten ihre Fotos gemacht hatten - und ob das auch ohne teure Digitalkamera und Teleobjektiv möglich gewesen wäre. Denn das ist der Strohhalm, an den sich die Verteidigung klammert: Weil die geraubte Fotoausrüstung nie gefunden wurde, soll es sie nicht gegeben haben. Ließe sich das Gericht darauf ein, bliebe Nordulf H. und Gianluca B. zumindest eine Verurteilung wegen schweren Raubs erspart. Allein dafür beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre Haft.

Doch wie Nebenklagevertreter Adam im Anschluss berichtete, fiel die Betrachtung von Fotos und Örtlichkeiten so eindeutig aus, dass die Strafkammer auf das Angebot, spontan Vergleichsaufnahmen mit verschiedenen mitgebrachten Kameras zu machen, gar nicht mehr einging. Und in einem weiteren Punkt wurde die Verteidigungsstrategie durch den Ortstermin erschüttert. Die Angeklagten behaupten, dass ihre Widersacher versucht hätten, Nordulf H. zu überfahren - und dass sie ihnen lediglich hinterhergefahren seien, um deren Autokennzeichen festzustellen.

Nun sollte der junge Neonazi demonstrieren, wo er damals vor seinem Elternhaus gestanden habe. Er stellte sich mitten auf die gepflasterte Dorfstraße, wenige Meter von der Stelle entfernt, an der die Journalisten geparkt hatten. Trotzdem behauptete der 22-Jährige weiter, das Kennzeichen nicht erkannt zu haben. Adam hatte dafür nur ein Wort übrig: »Lächerlich.«

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