Erbärmliche Abstimmung

Die hessischen Grünen und CDU haben ihre Prioritäten deutlich gemacht

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 1 Min.

Die hessischen Grünen und die CDU haben im Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke gemeinsam mit der AfD gestimmt – ihr Ziel: die Aussage einer Verfassungsschutzmitarbeiterin geheimzuhalten. Dafür gebe es »verfassungsrechtliche Gründe«, was auch immer das heißen mag. Kritiker sprechen von einem »ungeheuerlichen Vorgang« und vergleichen das Abstimmungsergebnis mit der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten. Dies ist richtig und falsch zugleich. Einerseits ist die hessische Abstimmung natürlich erbärmlich. Staatsräson, Koalitionsstabilität und das Wohlwollen des Geheimdienstes wurden über Aufklärung, zivilgesellschaftliches Engagement und Transparenz gestellt. Für alle Betroffene von rechtem Terror ist das ein Hohn.

Andererseits ist das Verhalten von hessischen Grünen und CDU nicht komplett neu. Im Petitionsausschuss des Landtags scheiterte im Mai ein Appell von mehr als 120 000 Menschen, in dem eine Offenlegung geheimer Akten zum NSU gefordert wurde. Die CDU war sowieso dagegen, doch auch Hessens Grüne lehnten das Vorhaben ab, um Informanten zu schützen. Nun haben beide Parteien erneut gezeigt, wo ihre Prioritäten liegen und wozu sie letztlich im Interesse des Machterhalts bereit sind.

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