Die Gratwanderung

Verkürzte Quarantänezeiten scheinen nicht nur der Politik praktikabel in Zeiten höchster Inzidenzen

Eine Quarantäne wird dann verordnet, wenn Menschen riskante Kontakte hatten – sich also herausstellte, dass bei ihren Begegnungen mit Kollegen, bei Veranstaltungen oder im Sportstudio später positiv Getestete anwesend waren. Das Zusammensein sollte mindestens 15 Minuten innerhalb einer Stunde gedauert haben. So ist zumindest die Corona-Warn-App »geeicht«. Den riskanten räumlichen Abstand bestimmt die App auf Basis mehrerer Risikofaktoren. Nicht erfasst werden kann hier, ob die Beteiligten zum Beispiel Masken getragen haben oder das Zusammentreffen an frischer Luft oder in Innenräumen stattfand. Eine höhere Infektionsgefahr ist etwa gegeben, wenn es einen »nahen Gesichtskontakt« gab.

Eine Isolation hingegen ist dann angesagt, wenn die Infektion per Test nachgewiesen ist. Gibt es keine oder nur milde Symptome, hatten Betroffene bislang 14 Tage in häuslicher Isolation zu bleiben, auch von anderen Familienmitgliedern und Mitbewohnern räumlich getrennt. In den Allgemeinverordnungen der Kreise oder Stadtbezirke werden jedoch Vorschriften zur Isolation unter den Quarantäneregeln gefasst.

Neue Virusvariante, neue Regeln

Generelle Regeln: Für Corona-Infizierte sowie für deren Kontaktpersonen soll laut Regierungsvorschlag für die Bund-Länder-Beratungen am Freitag eine Quarantänezeit von normalerweise zehn Tagen gelten. Sie kann durch einen negativen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest auf sieben Tage verkürzt werden.

Beschäftigte in Schlüsselbereichen: Für mit dem Coronavirus infizierte Beschäftigte in Schlüsselbereichen wie Polizei, Feuerwehr, Energieversorgung und Gesundheitswesen soll eine Isolationszeit von sieben Tagen gelten. Zum Abschluss muss ein PCR-Test erfolgen. Für Kontaktpersonen gilt in diesen Fällen eine fünftägige Quarantänepflicht, ebenfalls mit Pflicht zu einem abschließenden PCR-Test. Zudem darf es mindestens 48 Stunden keine Symptome gegeben haben.

Kita und Schule: Für mit dem Coronavirus infizierte Kinder in Kita, Schule und Hort sollen dieselben Regeln gelten wie für die Allgemeinbevölkerung. Für Kontaktpersonen soll hier allerdings die Quarantänezeit nur fünf Tage andauern, sofern ein negativer PCR-Test oder ein hochwertiger Antigentest vorliegt.

Befreiungen von der Quarantäne: Für Kontaktpersonen entfällt generell die Quarantänepflicht in mehreren Fällen. Dies gilt, wenn sie zweimal geimpft sind, wobei die zweite Impfung mindestens zwei Wochen und nicht länger als zwei Monate zurückliegt; wenn sie eine dritte Schutzimpfung erhalten haben, die mindestens eine Woche zurückliegt; wenn sie genesen sind, sofern das Ende der Erkrankung weniger als zwei Monate zurückliegt; und wenn Genesene eine Impfung vor nicht mehr als zwei Monaten erhalten haben beziehungsweise eine zweite Impfung nach der Genesung erfolgt ist.

Gastronomie, Handel, Nahverkehr: Geplant ist eine 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie. Demnach bräuchten Geimpfte und Genesene einen zusätzlichen Negativtest, es sei denn, sie sind geboostert. Im Gespräch war auch eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr.

In der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht haben sich alle Bundesländer nach Angaben von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine Einführung ausgesprochen. Die vollständigen Beschlüsse der Beratungen lagen zu Redaktionsschluss noch nicht vor. uhe

Soll nun die Quarantänedauer für bestimmte Bereiche oder Bedingungen verkürzt werden, kann das eine Gratwanderung sein. Denn selbst wenn die Omikron-Variante von Sars-CoV-2 deutlich mildere Krankheitsverläufe bewirkt (was momentan angenommen wird), könnte das Virus bei Vorgeschädigten oder Nicht-Immunisierten immer noch zu schweren Symptomen führen. Damit Kliniken wegen einer hohen Zahl von »leichten« Infektionen nicht zu hohe Personalausfälle haben, bietet sich der Ausweg verkürzter Isolations- und Quarantänezeiten an, wenn auch unter Vorbehalt. Gleiches gilt für andere kritische Infrastrukturen.

Vor dem Bund-Länder-Treffen vom Freitag wurde eine abgestufte Verkürzung der Quarantäne-Zeiten bereits ausführlich diskutiert. Basis für die Entscheidung über die Dauer dieser Kontaktverbote sollten Erkenntnisse aus der Forschung sein. Dabei geht es um Fragen des frühen Ansteckungsverlaufs: Wie lange ist eine Person infektiös? Wie lange dauert es vom Zeitpunkt der Ansteckung bis zu deren Nachweisbarkeit mit einem Test? Welche Art Test ist dann nötig? Wie lange sind Menschen mit deutlichen Symptomen ansteckend? Und auch: Welche Gruppe von positiv Getesteten ist möglicherweise nicht ansteckend?

Die Charité Berlin untersucht zum Beispiel seit dem ersten Pandemiejahr die Viruslasten, genauer die Menge von Viruserbgut in PCR-Proben. Danach kann dann die Ansteckungsfähigkeit der positiv getesteten Personen abgeschätzt werden. Im Mai 2021 hatte das Team unter Leitung von Christian Drosten für 25 000 Covid-19-Fälle die Anzahl der Erbgutkopien in den Proben ermittelt. Stand Mai 2021 zeigten die Infizierten zwischen 20 und 65 Jahren in ihren Rachen-Abstrichen eine Viruslast von im Schnitt 2,5 Millionen Kopien. Jedoch wurde festgestellt, dass es auch ohne Krankheitszeichen sehr hohe Viruslasten (also eine hohe Ansteckungsgefahr) geben kann. Bei Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern war die Viruslast im gesamten Verlauf höher als bei anderen Getesteten. Die Mitte des vorigen Jahres aktuellen Modelle des Krankheitsverlaufs zeigten, dass bereits ein bis drei Tage vor Symptombeginn im Rachen der Infizierten die höchste Viruslast auftritt.

Aufgefallen ist den Forschern eine Gruppe von neun Prozent der Fälle, die eine außergewöhnlich hohe Viruslast hatten: eine Milliarde Erbgutkopien oder mehr wurden festgestellt. Ein Drittel der vermutlich hochinfektiösen Personen hatte keine oder nur leichte Symptome. Insofern könnte eine Minderheit von Infizierten für den größten Teil aller Übertragungen verantwortlich sein. Dies spricht für Maßnahmen wie Abstandhalten und das Tragen einer Maske. Die Charité-Forscher haben aktuell jedoch noch keine Ergebnisse veröffentlicht, die veränderte Viruslasten etwa der Delta- oder gar der Omikron-Variante betreffen.

Ganz zu Anfang der Pandemie, im Frühjahr 2020, wurde die Latenzzeit – vom Tag des Viruskontaktes bis zur Möglichkeit, weitere Personen anzustecken – auf einen Wert zwischen 2,5 und vier Tagen geschätzt. Das Robert-Koch-Institut ging von drei Tagen aus. Die Inkubationszeit hingegen bezeichnet den Zeitraum vom Tag der Ansteckung bis zu den ersten Symptomen, sie liegt nach aktuellen RKI-Angaben im Mittel bei 5,8 Tagen. Für die Virusvarianten Alpha bzw. Delta hält das RKI eine um 1,5 bis zwei Tage kürzere Inkubationszeit für möglich. Umso kürzer Latenz- und Inkubationszeit ausfallen, umso kürzer könnten theoretisch die Quarantänefristen angesetzt werden.

Weitere Faktoren, die eine Ansteckung begünstigen oder verhindern, bringen zusätzliche Unsicherheit für die Entscheidung über angemessene Maßnahmen, darunter der Abstand zwischen Personen, die Dauer und der Ort des Zusammentreffens. Diese Fragen wurden im Laufe der Pandemie immer wieder erörtert, Wissenslücken erfasst, das Fehlen von Monitoringsystemen beklagt. Mit der Zulassung von Impfstoffen traten diese Probleme zunächst etwas in den Hintergrund. Die Veränderung der Virusvarianten und gehäufte Impfdurchbrüche bringen sie wieder auf die Tagesordnung.

Was ist jetzt nun das Besondere bei der Omikron-Variante? Jörg Timm, leitender Virologe am Universitätsklinikum Düsseldorf, wies in dieser Woche darauf hin, dass die Inkubationszeit kürzer sein und im Schnitt nur drei Tage dauern könnte. Da diese Zahl aus Timms Sicht aber noch nicht belastbar ist, sollte sie wohl eher nicht für die Absenkung der Quarantänezeiten herangezogen werden. Der Berliner Virologe Drosten wies in seinem jüngsten NDR-Corona-Update darauf hin, dass sich der Symptombeginn im Verhältnis zum Gipfel der Viruslast bei Omikron-Infektionen nach vorn verschieben könnte – das betrifft geimpfte Menschen, deren Immunsystem dann »einfach« schneller anspringt.

Jedoch sehen insbesondere Krankenhausmediziner die Arbeitsfähigkeit ihrer Häuser durch eine starke Infektionswelle bedroht. So sind aus ihren Reihen Stimmen zu hören, die für eine Verkürzung von Quarantäne bzw. Isolation votieren. Die Beendigung dieser Maßnahmen müsse jedoch immer mit einem Test abgesichert werden, um Patienten nicht zu gefährden.

Andreas Schuppert von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen gab zu bedenken, dass die Reduzierung der Quarantänezeit in einer Phase exponentiellen Wachstums der Infektionen auch nur wenige Tage Luft verschaffe. Insofern hält nicht nur der Mathematiker weitere Pandemiemaßnahmen für unvermeidbar. Denkbar sind schärfere Kontakt- und Mobilitätseinschränkungen für die gesamte Bevölkerung, darunter eben auch für Geimpfte.

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