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  • Geplanter Mindestlohn von zwölf Euro

Wer den Mindestlohn zahlt

Ab Oktober sollen Beschäftigte mindestens zwölf Euro pro Stunde erhalten. Davon könnten nicht nur Geringverdiener profitieren. Und woher kommt das Geld für höhere Gehälter?

  • Eva Roth
  • Lesedauer: 7 Min.
Müll abholen, Müll sortieren: In der Abfallwirtschaft beträgt der Branchenmindestlohn derzeit 10,45 Euro pro Stunde. Auch in vielen anderen Branchen gibt es Tariflöhne unter 12 Euro.
Müll abholen, Müll sortieren: In der Abfallwirtschaft beträgt der Branchenmindestlohn derzeit 10,45 Euro pro Stunde. Auch in vielen anderen Branchen gibt es Tariflöhne unter 12 Euro.

Wenn im Oktober der Mindestlohn wie vom Arbeitsministerium geplant auf zwölf Euro pro Stunde steigt, haben nicht nur rund sieben Millionen Menschen Anspruch auf eine höhere Vergütung. Auch andere Beschäftigte, die derzeit schon zwölf Euro oder etwas mehr erhalten, könnten profitieren. In Einzelfällen ist das sogar schon fest vereinbart. Zahlen das die Unternehmen? Oder letztlich Verbraucher durch höhere Preise?

Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

Die Entwicklung nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 gibt Hinweise darauf, ob Online-Bestellungen und Abfallentsorgung einfach teurer werden, wenn Paketzusteller und Sortierkräfte in Recyclingfirmen mehr Geld bekommen. Oder ob die höheren Personalkosten auch zu Lasten der Unternehmensgewinne gehen.

Die Mindestvergütung

Wer Vollzeit arbeitet, soll angemessen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, heißt es in dem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums, der seit kurzem vorliegt. Darum soll der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober um 15 Prozent auf zwölf Euro erhöht werden. Auch als 2015 erstmals ein allgemeiner Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt wurde, sind die Gehälter von Millionen Menschen stark gestiegen. Massenentlassungen, vor denen einige Ökonomen und Unternehmensverbände gewarnt hatten, blieben aus. So ist heute diese Drohung kaum noch zu hören, sie würde wohl mehr Spott provozieren als Angst vor Jobverlust einflößen.

Zwar haben nach 2015 einige Betriebe Personal abgebaut. »Die meisten Beschäftigten haben aber anderswo eine Stelle gefunden«, sagt Mario Bossler, Mindestlohn-Experte beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) »nd.DieWoche«. »Teils mussten sie dafür längere Anfahrtswege in Kauf nehmen.« Jetzt, in der Pandemie, geschieht Ähnliches: Viele Beschäftigte aus dem Gastgewerbe sind in eine andere Branche gewechselt und arbeiten nun im Einzelhandel, als U-Bahn-Fahrerin oder in Arztpraxen. Dieser Effekt sei auch nach einer Erhöhung des Mindestlohns wahrscheinlich. Das bedeutet: »Wenn einige Betriebe Personal abbauen, heißt das nicht unbedingt, dass die Arbeitslosigkeit steigt. Die Menschen können andere Stellen finden.« Inwieweit das geschieht, hängt von vielen Faktoren ab, etwa der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Die Preise

Derzeit wird weniger vor Jobverlust gewarnt, sondern eher vor einer Lohn-Preis-Spirale und hoher Inflation, wovor sich gerade in Deutschland ohnehin viele fürchten. Die Bundesbank betont etwa, dass sich der »Lohndruck« künftig verstärken dürfte.

Tatsächlich sind nach der Einführung des Mindestlohns 2015 in einzelnen Bereichen die Preise stark gestiegen, insbesondere für Taxifahrten, aber auch für Obst und Gemüse wie Erdbeeren und Spargel, berichtet Bossler. In der Gastronomie verteuerten sich Getränke und Speisen um 2,9 Prozent. Ob all dies die allgemeine Teuerung spürbar beeinflusst hat, ist laut Bossler nicht nachgewiesen. Klar ist hingegen, dass die Gesamtinflationsrate extrem niedrig war. 2015 stiegen die Verbraucherpreise insgesamt gerade einmal um 0,3 Prozent.

Derzeit ist die Inflation relativ hoch, was vor allem an der teuren Energie und dem Materialmangel liegt und nicht an starken Gehaltszuwächsen. Wenn der Mindestlohn von zwölf Euro im Oktober kommt, könnten wieder einzelne Produkte und Dienstleistungen teurer werden. Gut möglich sei, dass etwa Unternehmen im Gastgewerbe die Preise anheben, vermutet Christoph Schink, der bei der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) für diese Branche zuständig ist. Schlimm findet er das nicht. »Die Dienstleistungen in Hotels und Gaststätten werden in Deutschland nicht genug wertgeschätzt. Wer abends Essen geht, sollte dafür einen anständigen Preis zahlen, damit die Menschen, die abends arbeiten und das Essen zubereiten, anständig bezahlt werden können.« Gerade jetzt, nach zwei Jahren Pandemie-Einschränkung seien Umsätze und Erträge in vielen Betrieben geschrumpft und Lohnzuwächse oft nur durch Preiserhöhungen möglich.

Ein Teil der Mindestlohn-Beschäftigten arbeitet in kleinen Betrieben, Blumenläden oder Restaurants, die auch ohne Pandemie keine hohen Gewinne erzielen, sagt Bossler. »Sie können entweder Gehaltszuwächse über höhere Preise finanzieren oder man muss darüber reden, dass der eine oder andere Betrieb schließen muss. Man kann hierbei die Position vertreten: Es ist politisch nicht gewollt, dass es Geschäftsmodelle gibt, die nur mit sehr niedrigen Entgelten funktionieren.«

Die Gewinne

Andere Mindestlohn-Beschäftigte arbeiten in großen, profitablen Unternehmen, etwa in der Logistik als Lagerarbeiter oder Paketzustellerin. »Ein höherer Mindestlohn eignet sich hier gut, um die Arbeitgeber zu zwingen, dass auch die Belegschaft von der hohen Produktivität des Unternehmens profitiert«, betont der Forscher. Tatsächlich haben seine Analysen gezeigt, dass nach 2015 die Gewinne in den vom Mindestlohn betroffenen Betrieben niedriger waren als in Vergleichsbetrieben.

»Generell kann man also sagen, dass ein höherer Mindestlohn zu mehr Umverteilung von den Unternehmensgewinnen zu den Beschäftigten führt. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass einige Preise etwas steigen«, bilanziert der Forscher.

Die anderen Gehälter

Als 2015 die Lohnuntergrenze in Kraft trat, erhielten nicht nur die direkt Betroffenen höhere Monatseinkommen. »Vielmehr sind die Gehälter in der ganzen unteren Hälfte der Einkommensskala überproportional gestiegen«, sagt Bossler. »Damit hat sich die Ungleichheit bei den Entgelten verringert, was positiv ist, denn zuvor war sie ab den 1990er Jahren deutlich gestiegen.«

Grundsätzlich ist mit diesem Effekt auch zu rechnen, wenn alle Beschäftigten Anspruch auf zwölf Euro haben. Derzeit sind viele tarifliche Mindestlöhne, die für eine ganze Branche für allgemeinverbindlich erklärt worden sind, niedriger - etwa in der Abfallwirtschaft, der Leiharbeit, der Fleischbranche und der Gebäudereinigung. Auch andere Tarifverträge erlauben niedrigere Entgelte, etwa im Einzelhandel, in der Logistik und im Busverkehr. Wenn die Vergütung in der untersten Lohngruppe per Gesetz auf zwölf Euro steigt, werden Gewerkschaften versuchen, auch die Entgelte in den darüber liegenden Gruppen anzuheben. »Es wird darum gehen, die Abstände wieder herzustellen«, sagt Norbert Reuter, Leiter der tarifpolitischen Grundsatzabteilung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Einfach werde das nicht.

Die NGG hat immerhin bereits in einzelnen Bereichen einen Automatismus namens »Mindestlohn-Abstandsklausel« durchgesetzt. So legt der Tarifvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe in Brandenburg fest: Wenn der Bundestag die zwölf Euro vor Ende nächsten Jahrs beschließt, steigen die Stundenlöhne in den drei untersten Entgeltgruppen automatisch um 50 Cent. Eine Küchenhilfe in Entgeltgruppe vier bekommt dann 12,91 Euro pro Stunde statt 12,41 Euro - sofern sie in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, wozu Hotelketten wie Arcor, Mercur und Maritim gehören. Ähnliche Mechanismen hat die NGG laut Schink für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz vereinbart sowie für die Systemgastronomie (McDonald's, Nordsee), wo die Tarifbindung stärker ist als im übrigen Gaststättengewerbe.

Der Arbeitsmarktforscher Gerhard Bosch von der Uni Duisburg-Essen rechnet damit, dass der Sekundäreffekt, also der Anstieg der Gehälter über dem Mindestlohn, nicht sehr groß sein wird, jedenfalls nicht so groß wie in Frankreich. Denn dort seien fast alle Tarifverträge allgemeinverbindlich und bei einer Erhöhung des Mindestlohns würden die »Tarifgitter« nach oben geschoben.

Hierzulande werden hingegen viele Beschäftige nicht nach Tarif bezahlt, oft ist gerade ihre Vergütung niedrig. Und ohne Tarifvertrag können Gewerkschaften in der Regel keine kollektive Erhöhung durchsetzen.

Die Lohnbremse

Die Debatte über den Zwölf-Euro-Entwurf aus dem Arbeitsministerium hat erst begonnen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die Vorgaben noch verwässert werden. Eine Abschwächung hat sich die Ampel selbst schon vorgenommen: Die Minijob-Grenze soll von 450 auf 520 Euro pro Monat angehoben werden, sobald die zwölf Euro beschlossen sind. Der IAB-Forscher Bossler verweist zunächst einmal auf einen positiven Effekt: Nach Einführung des Mindestlohns seien viele an der Minijobschwelle hängengeblieben - faktisch stieg ihr Monatseinkommen nicht. Künftig könnten geringfügig Beschäftigte wenigstens 520 statt 450 Euro im Monat erhalten. Das ist allerdings immer noch sehr wenig Geld.

Hinzu kommt, dass gerade Minijobber besonders oft um ihre Lohnansprüche geprellt werden. Häufig werden sie nur bei Anwesenheit bezahlt, sie erhalten keinen bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, betont Bosch. Faktisch seien Minijobs damit für Unternehmen eine »Exitoption aus dem Mindestlohn.«

Die Arbeitgebervereinigung BDA hat sich bislang nur relativ allgemein zu dem Mindestlohn-Plan geäußert und behauptet, das Vorhaben würde die Tarifautonomie verletzen. Deswegen erwäge die BDA eine Klage. Thomas Bernhard von der NGG weist diese Einschätzung zurück und verweist auf das Beispiel Fleischwirtschaft: Dort gilt seit diesem Jahr ein tariflich vereinbarter und für allgemeinverbindlich erklärter Branchenmindestlohn. Der bereits existierende gesetzliche Mindestlohn hat dabei nicht gestört.

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