Booster für ökonomische Abhängigkeit und Altersarmut

Die Hartz-Kommission hatte sich die Förderung der Chancengleichheit von Frauen auf die Fahnen geschrieben. Ihre Vorschläge und deren Umsetzung bewirkten das Gegenteil

Als SPD und Grüne erstmals zusammen eine Bundesregierung bildeten, versprachen sie, sämtliche Gesetzesvorhaben so zu konzipieren, dass sie Geschlechtergerechtigkeit gewährleisten. Ein Begriff, der in der öffentlichen Debatte heute kaum noch eine Rolle spielt, war damals in aller Munde: Gender Mainstreaming. Mit der nach der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking in der EU entwickelten Methode sollten negative Folgen für die Gleichstellung bei politischen Vorhaben ausgeschlossen werden. Bei bestehenden sollten Hindernisse für die Gleichstellung beseitigt werden.

Auch die von Rot-Grün eingesetzte Hartz-Kommission behauptete gleich auf der ersten Seite ihres Abschlussberichts vom August 2002, sich diesen Gleichstellungsgrundsätzen verpflichtet zu fühlen. Die »aktivierende Arbeitsmarktpolitik« fördere »variable Arbeitsverhältnisse und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf«, heißt es da. Sie sichere »die Übergänge zwischen Familien- und Erwerbsphasen ab« und ermögliche »Frauen wie Männern eine eigenständige Existenzsicherung«.

In Wahrheit waren das Kommissionskonzept und seine gesetzgeberische Umsetzung eine gleichstellungspolitische Katastrophe. Eine Folge ist die nahezu unveränderte Lohnlücke zwischen Männern und Frauen von mehr als 20 Prozent und die sogar wachsende Rentenlücke. Die eigenen Alterseinkünfte von Frauen liegen heute im Schnitt um 60 Prozent unter denen der Männer.

Ein wesentlicher Grund dafür dürfte die Einführung der sogenannten Minijobs im Zuge der Hartz-Reformen sein. Diese auch 450-Euro-Jobs genannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind nicht sozialversicherungspflichtig, auch von der Rentenversicherungspflicht können sich die Minijobber befreien lassen, um netto mehr in der Tasche zu haben. Die Folge: Für Millionen Menschen, die Mehrheit von ihnen Frauen, bedeutet das dermaßen niedrige Rentenanwartschaften, dass die noch von der Großen Koalition beschlossene Grundrente für sie nur ein schwacher Trost ist. Viele von ihnen können die für die Grundrente geltenden Voraussetzungen zudem nicht erfüllen.

Es waren und sind vor allem Frauen, die zugunsten der unbezahlten Sorgearbeit für Kinder, Eltern und Schwiegereltern ihre Arbeitszeiten reduzieren. Auch im Jahr 2020 befanden sich 2,673 Millionen Frauen ausschließlich in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Während die Zahl der geringfügig beschäftigten Männer in den letzten 20 Jahren relativ stabil zwischen 1,7 und 1,8 Millionen pendelte, erreichte die der Frauen im Minijob jahrelang mehr als 3,5 Millionen.

Die Ampel-Koalition will nun die Obergrenze für geringfügige Beschäftigung von 450 auf 520 Euro monatlich erhöhen. Zur Begründung hieß es, man wolle verhindern, dass Minijobberinnen weniger Stunden arbeiten und dadurch nichts von der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro haben. Die Gewerkschaften haben das bereits scharf kritisiert. Sie prognostizieren, dass sich die Zahl der ohne Sozial- und Rentenversicherung Malochenden dadurch wieder erhöht.

Für eine zunehmende ökonomische Abhängigkeit vor allem von Frauen sorgte die Tatsache, dass im Zuge der Hartz-Reformen verheiratete wie unverheiratete Paare zu Bedarfsgemeinschaften erklärt wurden. Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I fällt nämlich seit Inkrafttreten von Hartz IV die erwerbslose Person sofort in die Grundsicherung. Die wird, anders als die alte Arbeitslosenhilfe, von Anfang an nur jenen gewährt, deren Partnerin oder der Partner nicht genug verdient, um sie mit zu versorgen.

Jahrelang investierte der Staat Unsummen in schikanöse Kontrollen von Menschen in Wohngemeinschaften, die aufwendig nachweisen mussten, dass sie eben nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Mitbewohnern lebten. Vor Verabschiedung der Hartz-Gesetze hatte die Gewerkschaft Verdi gewarnt, mit der Einführung der Bedarfsgemeinschaft würden rund 60 Prozent aller arbeitslosen Frauen kein Arbeitslosengeld II mehr bekommen - gegenüber 30 Prozent der Männer. Für die so vom Partner Abhängigen werden auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.

Die Förderung von Existenzgründungen aus der Erwerbslosigkeit heraus in Form der sogenannten Ich-AGs trieb unterdessen insbesondere Frauen in die Verschuldung. Der Trend gehe bei ihnen zur »Not-Existenzgründung«, konstatierten bereits 2004 Beratungsstellen. Frauen verbrauchten ihre kleinen Ersparnisse dafür. Doch schon eineinhalb Jahre nach Start dieser Fördermöglichkeit Anfang 2003 waren 20 Prozent der seitdem geförderten Ich-AGs wieder pleite. Mit dem Jahresende 2006 wurden die Existenzgründungszuschüsse wegen der geringen Nachhaltigkeit wieder gestrichen.

Die verschärften Zumutbarkeitskriterien, die für die Betroffenen mit zunehmender Zeitdauer eine Aberkennung von Qualifikationen bedeuteten, führten zudem dazu, dass sich vor allem Frauen in die stille - und unbezahlte - Arbeitsmarktreserve verabschiedeten. Was den Intentionen von Regierung und Hartz-Kommission entgegenkam: Sie waren nicht mehr als arbeitsuchend gemeldet, verschwanden also aus der Statistik.

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