Ausgeliefert

Cum-Ex-Architekt Hanno Berger wird nach Deutschland gebracht

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 2 Min.
Sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz wollen, dass sich Hanno Berger vor ihnen verantwortet.
Sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz wollen, dass sich Hanno Berger vor ihnen verantwortet.

Für Hanno Berger geht es jetzt wieder zurück nach Deutschland – ziemlich unfreiwillig und nicht als freier Mann. Gleich zwei Behörden hatten seine Auslieferung aus der Schweiz beantragt: Sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz wollen, dass er sich vor ihnen verantwortet. Denn der 71-Jährige gilt als eine der Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Skandal, der den Staat schätzungsweise zwölf Milliarden Euro gekostet hat. Seit vergangenem August sitzt er deshalb in der Schweiz in Untersuchungshaft. Das Schweizer Bundesamt für Justiz habe die Auslieferung von Steuerrechtsanwalt Hanno Berger bewilligt, sagte eine Sprecherin des nordrhein-westfälschen Justizministeriums am Dienstag in Düsseldorf. Alle Rechtsmittel gegen die Auslieferung sind damit ausgeschöpft.

Der Jurist Berger arbeitete einst selbst bei der hessischen Finanzverwaltung, wo er zwölf Jahre für die steuerliche Bankenprüfung beim Finanzamt Frankfurt am Main-Börse tätig war. In den 1990er Jahren wechselte er die Seiten und kam auf die Idee, lieber Superreiche zu beraten, wie sie noch reicher werden könnten. Er soll später zum Beispiel die Warburg Bank und das Luxemburger Fondshaus Sheridan bei ihren Cum-Ex-Geschäften beraten haben. Erster Fall brachte auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Bedrängnis. Der Sozialdemokrat traf sich in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister 2016 und 2017 mehrmals mit dem Warburg-Miteigner Christian Olearius.

Berger ist sich keiner Schuld bewusst. Es gebe keinen Steuerskandal, »sondern ein politisches Versagen – und das ist der Skandal«, erklärte er im Jahr 2019 gegenüber dem Wirtschaftsmagazin »Capital« in einem großen Interview. Das Steuerrecht sei so angewendet worden, wie es vom Gesetzgeber beschlossen wurde. »Dass die Politik das heute rückwirkend kriminalisiert, ist der zweite Skandal, ein Justizskandal.«
Ganz so sicher war sich der gebürtige Hesse seiner Unschuld aber dann offenbar doch nicht. Als Steuerfahnder im Jahr 2012 im Zuge des Cum-Ex-Skandals seine Anwaltskanzlei und sein Haus durchsuchten, setzte er sich in die Schweiz ab.

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