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Lützerath muss Braunkohle weichen
Klimaschützer wollen das bedrohte Dorf in Nordrhein-Westfalen trotz Gerichtsentscheidung verteidigen
Es gibt wohl kaum einen Ort in Deutschland, an dem die Bewegung für Klimagerechtigkeit ihren Widerstand gegen die Verstromung fossiler Energien so deutlich macht wie das Dörfchen Lützerath am Rande des Tagebaus Garzweiler im Rheinischen Revier. Die riesigen Bagger, von denen der Boden aufgerissen wird, sie sind keine 200 Meter mehr entfernt von dem Dorf. Doch dort lebt der Widerstand. Mehrere Häuser, die dem Kohlekonzern RWE gehören, sind besetzt worden. Auf einer Wiese ist ein riesiges Baumhaus- und Hüttendorf entstanden und mittendrin ist der Hof von Eckardt Heukamp. Die Familie des Landwirts bewirtschaftet die Fläche um Lützerath seit Generationen. Ein Umzug kam für Heukamp nicht in Frage, deswegen hat er gegen die »Besitzeinweisung« zugunsten von RWE geklagt.
Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann
Im Klartext: Heukamp wollte seinen Hof behalten, ihn nicht an RWE abgeben. Der Landwirt dachte, er hätte gute Argumente auf seiner Seite. Der Braunkohletagebau steht allen Klimaschutzzielen im Weg, die sich die Bundesrepublik Deutschland gesetzt hat. Mehrere Analysen und Gutachten von Umweltschutzorganisationen sahen es als ganz klar erwiesen an, dass die Bagger vor Lützerath halten müssen, damit Deutschland das Ziel der 1,5 Grad Erderwärmung einhalten kann. Für das Oberverwaltungsgericht in Münster kommt es darauf nicht an. Es hat am Montag einen Beschluss verkündet, der das Ende von Lützerath einleitet. Zum Abschluss der Mitteilung des Gerichts heißt es nüchtern: »Für eine Besitzeinweisung reicht es aus, dass die Versorgung des Energiemarkts mit Braunkohle gefährdet ist.« Vorher begründet das Gericht lange, dass die klimapolitische Argumentation der Klage von Eckardt Heukamp nicht ausreichend sei. Die »energiepolitische Grundentscheidung zugunsten der Braunkohleförderung und -verstromung« sei mit dem »verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar«. Für das Gericht ist es nicht zu beanstanden, dass der Tagebau Garzweiler über Lützerath hinaus weitergeführt wird. Diese Planungen verstießen auch weder gegen die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens noch gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz von vor einem Jahr. Die damals vom Bundesverfassungsgericht geforderten »gesetzlichen Festlegungen zur Verteilung eines nationalen CO2-Restbudgets« fehlten noch weitgehend. Es sei nicht Aufgabe der für den Bergbau in NRW zuständigen Bezirksregierung Arnsberg festzulegen, »wie sich die CO2-Emissionen des Braunkohletagebaus zu dem nationalen Restbudget verhalten«. Das Gericht sieht also weder sich selbst noch die Genehmigungsbehörde in der Lage zu bestimmen, bis wohin der Tagebau reichen darf und welche Rolle er für den deutschen Klimaschutz spielt.
Aus dem Spektrum der Klimaschützer wird die Gerichtsentscheidung als Auftrag an die Politik wahrgenommen, die Frage der Grenzen des Tagebaus zu entscheiden. Vom Greenpeace-Energieexperten Karsten Smid heißt es etwa: »Dieses Urteil zeigt eindeutig: die Politiker*innen verantworten den Klimaschutz in Deutschland und den Erhalt von Lützerath.« Die Grüne-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Sprecherin des Anti-Kohle-Bündnisses »Ende Gelände« Kathrin Henneberger erneuert ihre Forderung nach einem Schutz für Lützerath, bis der Kohleausstieg auf Bundesebene eindeutig geregelt ist. »Es liegt an der Politik, Lützerath zu retten. Um den sozialen Frieden der Region nicht zu gefährden und keine Fakten der Zerstörung zu schaffen, braucht es auf Landesebene endlich ein Moratorium für Lützerath.«, so Henneberger.
In Lützerath selbst gibt man sich kampfbereit. Besetzer erinnern an den Hambacher Forst, in dem die nordrhein-westfälische Landesregierung 2018 einen wochenlangen Polizeieinsatz zur Räumung des Waldes durchführen musste. In Lützerath sind nun für die kommenden Wochen mehrere Aktionen geplant. Am 23. April, drei Wochen vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, ist eine Großdemonstration für den Erhalt des Dorfes geplant.
Von den im Bundesland regierenden Parteien CDU und FDP gab es am Montag noch keine Stellungnahme zur Gerichtsentscheidung und ihrem Umgang damit. Der Kohlekonzern RWE hat sich hingegen schon geäußert. Er begrüßt die Entscheidung. Sie sei wichtig, damit der Tagebau planmäßig und im Einklang mit der Leitentscheidung des Landes fortgeführt werden könne. Die Versorgung der Kraftwerke im Rheinischen Revier habe im Zuge des Ukraine-Krieges an Relevanz gewonnen. Die Bundesregierung prüfe laut RWE, Kohlekraftwerke länger in Bereitschaft zu halten und ihre Stilllegung temporär auszusetzen.
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