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Immer noch Pushbacks nach Belarus

Vielen Geflüchteten wird in der EU bis heute ein faires Asylverfahren verweigert, moniert Franziska Vilmar

Die Regierung von SPD, Grünen und FDP hat sich in ihrem Koalitionsvertrag einiges vorgenommen, um die Rechtsposition von Geflüchteten und Migranten in Deutschland zu stärken. Zeichnet sich auch in der Praxis bereits eine Trendwende bei der Ausgestaltung des Asylrechts ab?

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag gesehen und wertgeschätzt, dass vieles umgesetzt werden soll, was Amnesty International und andere zivilgesellschaftliche Organisationen lange gefordert haben im Hinblick auf den Flüchtlingsschutz in Deutschland. Dazu zählt der Familiennachzug, die Gleichstellung subsidiär geschützter Flüchtlinge, die einen zeitlich begrenzten Aufenthaltsstatus haben, mit denen, denen längerfristig Asyl gewährt wurde. Dazu zählen humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan, die die Ampelkoalition versprochen und teils bereits verwirklicht hat.

Interview
Franziska Vilmar ist Expertin für Asylpolitik in der deutschen Sektion der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI), die am Dienstag ihren Jahresbericht zu Menschenrechtsverletzungen in 154 Ländern vorstellte. Jana Frielinghaus sprach mit Vilmar über die Lage »vergessener« Geflüchteter in der EU, Abschiebezentren in den an Belarus grenzenden Mitgliedstaaten und Forderungen von AI an die polnische Regierung.

Trotzdem ist bislang in der Praxis sichtbar noch nicht viel passiert, wobei man fairerweise sagen muss, dass es ja noch keine vier Monate her ist, dass der Koalitionsvertrag unterzeichnet wurde. Dazu kommt, dass es jetzt die besondere Situation mit der Ankunft Hunderttausender Geflüchteter aus der Ukraine gibt, deren Unterbringung und Versorgung jetzt kurzfristig organisiert werden muss. In diesem Zusammenhang sehen wir tatsächlich eine Trendwende, denn es ist ja der EU auch durch die Positionierung der Bundesregierung, insbesondere des Bundesinnenministeriums, gelungen, sehr schnell pragmatisch vorzugehen und zu sagen, wir wollen hier den Ukrainer*innen unbürokratisch vorübergehenden Schutz gewährleisten inklusive Arbeitserlaubnis und Krankenversicherung. Dass die EU jetzt Millionen Schutzsuchende aus der Ukraine aufnimmt, begrüßen wir sehr als Zeichen von Solidarität und Verantwortungsübernahme.

Dieser Sonderstatus galt aber zunächst aber nur für Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft …

Das ist richtig, aber die diskriminierende Schutzlücke für nicht-ukrainische Fliehende wurde zumindest temporär geschlossen, was wir zuvor gefordert hatten. Es kann nicht sein, dass Menschen anders behandelt werden, weil ihnen erst einmal unterstellt wird, sie seien Nicht-Ukrainer*innen. Uns ist immer wieder berichtet worden, dass es auch rassistische Übergriffe gegenüber Menschen gegeben hat, von denen man annahm, sie seien keine Ukrainer*innen. Sei es in der Ukraine selbst, sei es in Polen und sei es auch in Deutschland. Egal wer jetzt Schutz sucht, muss bei der Flucht aus der Ukraine erst einmal Zugang zum EU-Territorium und Zugang zum regulären Asylverfahren bekommen.

Wie hat sich die Situation Geflüchteter in der EU insgesamt im vergangenen Jahr entwickelt?

Sie hat sich sowohl in der Europäischen Union als auch weltweit weiter verschlechtert, das hat Amnesty im neuen Jahresbericht auch dokumentiert. Geflüchtete aus dem Nahen Osten und anderen Regionen der Welt sind weiter mit der Abschottungspolitik der EU konfrontiert und waren an den Außengrenzen Misshandlungen und rechtswidrigen Zurückweisungen ausgesetzt. Ihnen wurde also - oft mit Gewalt - der Zugang zum Asylverfahren in der EU verweigert. Polen hat diese Zurückweisungen bzw. Pushbacks sogar gesetzlich verankert, faktisch mit Zustimmung der EU-Kommission, um die Einreise Geflüchteter aus Belarus zu verhindern. Wir wissen von mehr als 40 000 Menschen, die im vergangenen Jahr an der weißrussischen Grenze zu Polen, Lettland und Litauen zurückgetrieben wurden.

Dazu kommen mehr als 27 000 Geflüchtete und Migrant*innen auf dem Weg in die EU, die 2021 im Zentralen Mittelmeer von der sogenannten libyschen Küstenwache gewaltsam nach Libyen gebracht wurden, wo sie vielfach schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.

Hat sich im Zuge der Aufnahme der aus der Ukraine Fliehenden auch die Situation der Menschen verbessert, die seit dem vergangenen Herbst versucht haben, über Belarus in die EU zu gelangen?

Nein, es gibt bis heute Pushbacks in Richtung Belarus. Dabei handelt es sich bei diesen Menschen meist um Syrer*innen oder Afghan*innen, die tatsächlich Zugang zu Asylverfahren gebraucht hätten. Mit ihnen wird völlig anders umgegangen als mit Menschen, die aus der Ukraine fliehen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Vorschläge der EU-Kommission scharf kritisiert, die Standards bei den Asylverfahren an der Ostgrenze der EU abzusenken. Dazu gehört, dass Menschen in sogenannten Transitzentren untergebracht werden dürfen. Dazu gehört auch, dass Asylverfahren in die Länge gezogen werden können, um die Einreise möglichst unattraktiv zu machen.

Eine Delegation von Amnesty hat sich Mitte März in Litauen, Lettland und Polen einen Überblick über die Lage Geflüchteter verschafft. Was waren Ihre Eindrücke?

Wir haben uns bei unserer Recherchereise die Bedingungen in der Abschiebungshaft in diesen Ländern angeschaut. In diesen Haftanstalten sind teils auch Familien mit Kindern untergebracht. Das betrifft tatsächlich Tausende. Sie haben nicht mal die Möglichkeit bekommen, ein Asylverfahren zu durchlaufen, sondern sind gleich in dieser Abschiebungshaft gelandet. Die zulässige Höchstdauer der Abschiebungshaft wurde in Polen, Litauen und Lettland teilweise von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Die Schicksale dieser Menschen werden in der EU ignoriert. Sie müssen sofort aus der Abschiebungshaft entlassen werden, die zudem noch eine völlig unwürdige, menschenunwürdige Unterbringungssituation darstellt.

Was müsste jetzt in Polen geschehen und was müsste die EU leisten, da das Land ja aktuell mit Abstand die meisten Geflüchteten aus der Ukraine aufgenommen hat?

Die Zivilgesellschaft in Polen darf nicht allein gelassen werden mit der Arbeit. Die polnischen Behörden müssen staatliche Strukturen schaffen und dürfen die solidarische Hilfe für Geflüchtete nicht allein Freiwilligen und Nichtregierungsorganisationen überlassen. Das ist auch wichtig, um Menschenhandel und anderen Risiken für diese vielen Geflüchteten entgegenzutreten - und auch, um rassistische Ungleichbehandlung zu verhindern. Es muss zum Beispiel ein offizielles Registrierungsverfahren auch für Menschen und Organisationen geben, die Geflüchtete transportieren. Ohne staatliche Koordination und Information der Geflüchteten über ihren Status und ihre Rechte ist die Gefahr groß, dass vor allem Frauen, Kinder und alleinreisende Jugendliche von Kriminellen belästigt und ausgebeutet werden.

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