Notwendiger Maßstab

Ulrike Henning zu künftigen Standards für Pflegepersonal

Erst einmal sind es nur Eckpunkte, die Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende der Woche zur Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern vorlegte. Dabei geht es um ein Instrument, das von der Gewerkschaft Verdi, der Krankenhausgesellschaft und dem Pflegerat gemeinsam entwickelt wurde. Fertig war dieser Maßstab schon im Januar 2020. Er soll dafür sorgen, dass in den Kliniken die Pflegekräfte endlich nach dem tatsächlichen Bedarf zum Einsatz kommen und nicht nur gemessen an Untergrenzen, mit denen die Patientensicherheit gerade noch so zu gewährleisten ist.

Laut dem aktuellen Papier aus dem Gesundheitsministerium soll die sogenannte Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) ab Januar 2023 erprobt und 2024 verpflichtend eingeführt werden. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben sollen den Kliniken ab 2025 Sanktionen drohen. Noch ist nicht klar, wie diese aussehen werden. Krankenhäusern könnte zu Teilen sogar der Versorgungsauftrag entzogen werden. Bis 2025 wird jedoch in der deutschen Kliniklandschaft einiges geschehen. Der Wechsel zu mehr ambulanten Behandlungen sollte begonnen haben. Weitere kleinere Krankenhäuser dürften nicht mehr existieren, im besseren Fall in ambulante Behandlungszentren umgewandelt werden.

Das sind Chancen dafür, das rare und hochqualifizierte Personal an weniger Standorten zusammenzuführen. Was das für die Beschäftigten bedeutet, ist noch mit Fragezeichen zu versehen. Pflegekräfte haben zuletzt gezeigt, dass sie sich zu wehren wissen. Entlastungstarifverträge, um die in Nordrhein-Westfalen entschlossen gekämpft wird, als Alternative zur Anwendung der PPR zu verankern, scheint aber keine gute Idee. Wenn im nächsten Jahr die Erprobung der Regelung beginnt, ist das auf jeden Fall ein nötiger Schritt im Sinne des Berufsstandes – auch wenn er sehr spät erfolgt.

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