Von Strafe und Prävention

Gewalt an Frauen und LGBTIQ soll härter bestraft werden

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 4 Min.

Frauen und Lesben, Schwule, trans-, inter- und queere Personen (LGBTIQ) erfahren in Deutschland überdurchschnittlich viel Gewalt – Tendenz steigend. In Umfragen gab fast jede vierte Frau in Deutschland (22 Prozent) an, im Erwachsenenalter körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Partner oder Ex-Partner erlebt zu haben, unabhängig von der Beziehung zum Täter waren es sogar 35 Prozent. Und 13 Prozent der befragten LGBTIQ-Personen gaben an, dass sie wegen dieser Eigenschaft in den letzten fünf Jahren vor der Befragung körperlich oder sexuell angegriffen wurden.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) will dieser Entwicklung etwas entgegensetzen. Am Dienstag veröffentlichte sein Ministerium den Referentenentwurf zur Überarbeitung des Strafrechts. Demnach sollen künftig Taten, »die aus Sicht des Täters handlungsleitend durch das Geschlecht des Opfers oder dessen sexuelle Orientierung motiviert sind«, stärker bestraft werden. »Auch in unserem Land ist das Ausmaß gerade frauenfeindlicher Gewalt erschütternd. Jeden Tag erfahren Frauen Gewalt durch Männer – weil sie sich männlichem Herrschaftswahn widersetzen«, sagte Buschmann. Die Anpassung gelte auch für Taten, die sich etwa gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität von Menschen richten oder gegen die sexuelle Orientierung. Bislang wurden in dem Paragrafen 46 »rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Beweggründe und Ziele« als strafverschärfend benannt.

Von Frauen- und LGBTIQ-Organisationen und Linken wird dieser Vorstoß in erster Linie begrüßt. So hatten etwa der Juristinnenbund und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine solche Ergänzung jahrelang gefordert. Auch die frauenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Heidi Reichinnek, bezeichnete den Schritt als überfällig. »Es ist aber auch notwendig, dass die geplante Änderung sich dann in der Praxis niederschlägt. Ein erster Schritt dazu sind Änderungen in der Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz«, sagte Reichinnek gegenüber »nd.DerTag«. Die Union indessen bezweifelt gegenüber dieser Zeitung die Notwendigkeit einer solchen Gesetzesänderung. »Die Beweggründe des Täters sind bereits nach dem geltenden Recht bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Die Gesetzesänderung hätte daher vorrangig symbolischen Charakter und kann als gesetzgeberischer Aktionismus betrachtet werden«, so Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings weist der Referentenentwurf darauf hin, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung bislang etwa den Umstand, dass der Täter einer Sexualstraftat mit dem Opfer zur Tatzeit oder zeitnah davor eine Intimbeziehung pflegte, bislang in der Regel nicht nur nicht strafschärfend, sondern häufig sogar strafmildernd berücksichtigt.

Kritik gibt es aber auch über das konkrete Gesetz hinaus: »Es ist gut, dass mit der Gesetzesänderung die Justiz Geschlecht und sexuelle Orientierung als Motive für Gewalt aufnimmt. Aber das verhindert nicht die Gewalt«, sagt Asha Hedayati zu »nd.DerTag«. Hedayati ist Anwältin für Familienrecht und Dozentin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Alice-Salomon-Hochschule. »In meiner Praxis sehe ich, dass in den Familiengerichten das System versagt: Wir sind nicht in der Lage, Frauen vor Gewalt zu schützen.« Laut Gesetz hat ein Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. »Häufig hat Partnerschaftsgewalt in solchen Fällen daher keine Konsequenzen für das Umgangsrecht des Täters mit dem Kind. Mütter sind dann oft gezwungen, in Kontakt zu ihrem gewalttätigen Ex-Partner zu bleiben«, kritisiert Hedayati.

Dabei belegen Studien, dass Partnerschaftsgewalt für Kinder ein Risiko darstellt: Sie leiden häufig an psychischen Folgen wie posttraumatischen Belastungsstörungen oder Depressionen und haben eine höhere Wahrscheinlichkeit für Gewalt in eigenen Partnerschaften, ob als Opfer oder Täter*in. »Populistische Maßnahmen wie Strafrechtsverschärfungen reichen daher nicht aus. Es braucht Investitionen in Täterarbeit und Prävention«, sagt Hedayati. Auch im Gesetz zum Umgangsrecht könne man Regelungen zu häuslicher Gewalt festschreiben. Damit würden auch die Betroffenen – meist Mütter – besser geschützt.

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