Entlastung fällt aus

Stefan Otto über das neue Kita-Qualitätsgesetz

Eigentlich hat sich nie erschlossen, warum die Beitragsfreiheit für Kinderbetreuung über das Gute-Kita-Gesetz finanziert wird. Sie ist Teil des Instrumentenkastens, auf den die ehemalige Familienministerin Franziska Giffey (SPD) so stolz war. Seitdem steht sie in Konkurrenz mit Investitionen in die Qualität der Einrichtungen. Was vor allem daran liegt, dass mit dem Gesetz nicht die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die notwendig wären, um wirklich gute Kitas zu schaffen.

Die neuen Strukturen für die Förderungen ist zwar plausibel, aber die Mittel reichen weiterhin nicht aus. So soll die Beitragsfreiheit jetzt überhaupt nicht mehr finanziert werden. Inmitten der Ukraine-Krise mit ausufernden Energiepreisen ist damit zu rechnen, dass teils hohe Beiträge für Kindergärten Eltern davon abhalten, ihr Kind in die Betreuung zu geben – weil sie es sich schlicht nicht leisten können.

Ungünstig ist zudem, dass bei den Beiträgen eine gesetzlich vorgegebene soziale Staffelung nicht greift, weil die Kriterien unklar sind. Damit bleiben vielerorts die Hürden für Geringverdienende hoch, obwohl sie eine Entlastung dringend nötig hätten.

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