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Mieter unter Zahlungsdruck
Schweriner Landtag will durch Gesetzesänderung drohende Kündigungen verhindern
SPD und Linke, regierende Koalition im Schweriner Schloss, hatten für die Landtagssitzung am Donnerstag beantragt, das Parlament möge die Landesregierung auffordern, sich gemeinsam mit anderen Bundesländern beim Bund für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Sie soll die Rechte von Mieterinnen und Mietern stärken, indem die Möglichkeit der »Schonfristzahlung« erweitert wird.
Schonfristzahlung heißt es im Juristendeutsch, wenn der säumige Mieter oder aber eine öffentliche Stelle, etwa die Sozialbehörde, dem Vermieter innerhalb eines bestimmten Zeitraums das bislang nicht gezahlte Geld zukommen lässt. Es geht um die Miete, deren Ausbleiben zur außerordentlichen fristlosen Kündigung geführt hat. Bislang lässt das Bürgerliche Gesetzbuch diesen »Ausweg« nur für außerordentliche Kündigungen zu. Nicht aber für Fälle, in denen der Haus- oder Wohnungseigentümer den zahlungsunfähigen Mieter mit einer fristgemäßen, »ordentlichen« Kündigung an die Luft setzen will.
Das ist auch oberste Rechtsprechung. Wie Justizministerin Jaqueline Bernhardt (Linke) den Landtag wissen ließ, hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr angesichts eines strittigen Falls in Berlin entschieden: Die Nachzahlung von Mietschulden »heilt« nur eine fristlose, nicht aber eine fristgemäße ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Deshalb kündigen Vermieter nicht selten sowohl fristlos, zugleich aber »hilfsweise« ordentlich und fristgemäß den Wohnraum, um die Mieter auf jeden Fall loszuwerden. Das heißt letztlich: Mieterinnen und Mieter sind auch bei Ausgleich entstandener Zahlungsrückstände nicht immer davor geschützt, ihren Wohnraum zu verlieren und schlimmstenfalls der Obdachlosigkeit ausgesetzt zu werden.
Immer mehr Haushalte gerieten durch die Energiekrise in existenzielle Not, gab Eva-Maria Kröger (Linke) zu bedenken. »Menschen blicken in eine ungewisse Zukunft, Geldängste drücken, sehr große Unsicherheit entsteht«, sagte die Abgeordnete. »Doch niemand darf auf der Straße landen, wenn die Nebenkosten nicht gestemmt werden können«, mahnte Kröger.
Im gemeinsamen Antrag hatte Rot-Rot konstatiert: Es entstünden bei vielen Menschen massive Zahlungsrückstände. Dies seien zum einen bittere Folgen der Corona-Pandemie, zum anderen die weiter immens steigenden Preise für Lebenshaltung und Energie. In dieser Situation müsse der Schutz von Mieterinnen und Mietern allerhöchste Priorität haben. Dieser Schutz solle jedoch weder befristet werden noch Folge von außerordentlichen Ereignissen sein.
Der Bund habe zwar seinen Willen zum Mieterschutz bekundet, sagte Rainer Albrecht (SPD), aber wie dieser Schutz im Detail ausgestaltet werden soll, sei in Berlin noch nicht festgelegt worden. Ein Appell aus Mecklenburg-Vorpommern in puncto Schonfristzahlung könne hilfreich sein. Immerhin hatte die auf Bundesebene regierende Ampel aus SPD, Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben: Um die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen, werde man dem entgegensteuern.
Der Vorstoß aus dem Nordosten dürfte durchaus Erfolg haben beim Gesetzgeber, zumal der Antrag von Sozialdemokraten und Linken von einer Mehrheit des Landesparlaments getragen wird. Ihm stimmten auch die oppositionellen Grünen zu.
Gegenstimmen gab es von AfD, CDU und FDP. Für die Christdemokraten bekräftigte Sebastian Ehlers, dass Deutschland bereits »ein sehr soziales Mietrecht« habe. Werde das Gesetz im Sinne des Antrags geändert, könnten auch »erhebliche Eingriffe in Eigentumsrechte« die Folge sein, sagte Ehlers. Der Kostendruck auf Mieter mit Zahlungsproblemen lasse sich durch die Ausweitung der Schonfristregelung nicht beheben. Dafür sei der Bau neuer Wohnungen besser geeignet. Doch das werde durch die Regierenden im Land verhindert.
Die FDP in Berlin plädiert im Koalitionsvertrag für den Mieterschutz, doch zeigte sich ihre Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel im Schweriner Landtag eher auf der Seite derer, die Mieten kassieren. Auch der Schutz der Vermieter müsse gewahrt bleiben, forderte die Abgeordnete. Man dürfe nicht übersehen, dass nicht nur Vermögende ihren Wohnraum vermieten, sondern auch Private, die auf die entsprechenden Einnahmen angewiesen seien.
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