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Antigenderismus als rechter Versöhner
Das Agitieren gegen Genderstern und Co. könnte ein AfD-Tabubrecher werden
In Hamburg versuchen derzeit Aktivist*innen des Vereins Deutsche Sprache, den Kulturkampf rund um Genderthemen anzuheizen. Offenbar möchte man von Linken und ihrem am Berliner Wahltag erfolgreichen Enteignungs-Volksentscheid lernen: Bei den Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft 2025 soll über ein Verbot geschlechtergerechter Sprache in Schulen und Amtsstuben abgestimmt werden. Das ist bemerkenswert, lebt der auf Sprache bezogene Antigenderismus doch vor allem von der durch nichts zu erschütternden Haltung, den »normalen« Menschen solle der Mund verboten werden.
Einen ersten Höhepunkt paranoider Verbotsintervention hatte die Debatte im Sommer 2021 erreicht. Damals wurde tatsächlich das erste Mal ganz offiziell von oben vorgeschrieben, wie zu sprechen sei. Doch anders, als von »Gender-Kritiker*innen« histrionisch herbeigeredet, wies der Bayerische Rundfunk seine Mitarbeiter*innen gerade nicht dazu an, Gendersternchen auszusprechen und zu schreiben – sondern verbot es ihnen. Weitere Verbote und Verbotsversuche etwa in Sachsen oder Schleswig-Holstein folgten.
So lesen sich auch die bisherigen Verlautbarungen der Initiator*innen des Hamburger Volksentscheids: auffällig der Realität entrückt. Niemand würde heute noch die Notwendigkeit bestreiten, die Rechte und Repräsentanz von Frauen und benachteiligten Minderheiten zu stärken, wird etwa behauptet. Das »Gendern« würde die Sprache »sexualisieren«, die vorher »geschlechtslos« und »neutral« gewesen sei und »alle inkludiert« habe. Inzwischen nehme sich »jede einzelne Schule« und »jede Zeitung« heraus, gegen geltende Regeln zu verstoßen. »Gendersprache« sei grundgesetzwidrig, verletze die Menschenwürde und benachteilige, etwa Menschen mit Behinderungen oder Migrant*innen.
Nicht zuletzt diese Instrumentalisierung Marginalisierter, denen unterstellt wird, zu dumm für alles zu sein, was über das generische Maskulinum hinausgeht, weist auf den schlecht verdeckten Elitismus der Initiierenden hin. Schon Didi Hallervorden brachte in der Genderdebatte des vorvergangenen Sommerlochs geschlechtergerecht Sprechende mit »Nazis« und »Kommunisten« und ihren Befehlen »von oben herab« in Verbindung. Und wie beim liberalen Komiker werden die Gegner*innen nun auch in Hamburg »oben« vermutet: Seit Jahren würden die Hamburger*innen von der Verwaltung »von oben herab angegendert«. Doch handele es sich dabei um eine »Propagandasprache eines radikal-queerfeministischen Weltbilds«.
Nun: Meine Erfahrungen mit Queerfeminist*innen weisen eher schon auf Performance-Probleme hin, wenn es darum geht, das eigene Zimmer aufzuräumen. Aber wer wäre ich, frage ich mal ganz queerfeministisch, anderen die Wahrnehmung abzusprechen, dass Queerfeminist*innen die Hamburger Verwaltung unterwandert hätten? Ich bin ja nicht mal Hamburger*in!
Unterstützung von der örtlichen CDU, FDP und AfD scheint der Initiative gewiss. In einem »FAZ«-Beitrag mehrerer Unions-Prominenter sprach sich jüngst auch der Hamburger CDU-Vorsitzende Christoph Ploß dafür aus, einen Kulturkampf von links, der aus den USA nach Deutschland schwappe, mit Kulturkampf zu beantworten. Immer verrücktere und im Fahrwasser der Verfolgung kreuzende Anti-Trans-Gesetze republikanischer Staaten etwa scheint man sich bei CDU/CSU auch hierzulande zu wünschen – alles natürlich nur als letzte Notwehr gegen die vermeintliche Diktatur linker Identitätspolitik.
Schon vor Jahren zeigten schrille AfD-Stimmen jubelnd auf den republikanischen Anti-Trans-Populismus mit seinen Toilettenverboten. Und CSU-General Martin Huber verknüpfte jüngst die Forderung, Berlin die Auszahlung eines Teils des Länderfinanzausgleichs vorzuenthalten, mit der Behauptung, dort werde bayerisches Geld für »Gender-Toiletten« ausgegeben.
Antigenderismus hat tatsächlich das Potenzial, die AfD ins Boot von FDP und Union zu holen. Beispiele gibt es bereits, etwa in Thüringen. Da überstimmten im November Abgeordnete von CDU und AfD Bodo Ramelows Parlamentsminderheit mit einem Gender-Verbotsantrag für Landesbehörden.
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