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Zweite Beschwerde gegen BND-Gesetz

Metadaten können Journalisten verraten, befürchten diese und ziehen nach Karlsruhe

Die BND-Zentrale in Berlin mit künstlichen Funkmasten, die als Palmen getarnt sind.
Die BND-Zentrale in Berlin mit künstlichen Funkmasten, die als Palmen getarnt sind.

Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit den Kompetenzen des Bundesnachrichtendienstes (BND) befassen. Am Donnerstag haben die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Reporter ohne Grenzen eine Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz erhoben. Zusammen mit Journalisten und Menschenrechtsaktivisten aus verschiedenen Ländern wehren sich die Vereine gegen die weltweite Überwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst.

Die damalige schwarz-rote Bundesregierung hatte das Geheimdienstgesetz im Jahr 2016 mit dem Ziel reformiert, dass Deutsche vor der Überwachung auch im Ausland besser geschützt werden. Grund waren die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden, wonach auch der BND seine Befugnisse überzog. Beispielsweise hat der Dienst mithilfe von Suchbegriffen das Internet an größeren Knoten ohne Anlass überwacht. Sogar Einrichtungen der EU und der Nato wurden ausgeforscht.

Gegen die – aus ihrer Sicht unzureichende – Reform hatten die GFF und Reporter ohne Grenzen bereits damals geklagt und 2020 einen wichtigen Sieg für die Bürgerrechte errungen. Das Verfassungsgericht erklärte weite Teile der Auslandsüberwachung des BND für grundrechtswidrig und forderte Nachbesserungen.

Das 2021 abermals reformierte BND-Gesetz genügt diesen Anforderungen aus Karlsruhe aber nicht, beklagen die beiden Vereine. Die modifizierten oder neu geschaffenen Befugnisse verstoßen »eklatant« gegen das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das sogenannte IT-Grundrecht, so die GFF.

»Unter dem Deckmantel der strategischen Informationsgewinnung im Ausland darf der BND jetzt zum Beispiel tiefgreifende, auf Einzelpersonen zugeschnittene Überwachungsmittel wie den Staatstrojaner einsetzen, ohne nennenswerte Einschränkungen«, kritisiert Bijan Moini. Er ist der Verfahrenskoordinator bei der GFF. Das BND-Gesetz schaffe damit die niedrigste Eingriffsschwelle für den Einsatz von Spionagesoftware im deutschen Recht, so Moini.

Eigentlich ist dem BND die Spionage im Inland verboten, aber 2021 wurde diese Möglichkeit sogar ins Gesetz geschrieben. So darf der Dienst nun innerhalb Deutschlands aktiv werden, wenn dabei nicht zwei Menschen, sondern die technische Kommunikation zwischen Mobiltelefonen und Servern überwacht wird. Im Gesetzestext wird dies »Maschine-zu-Maschine-Kommunikation« genannt.

Gemeint sind etwa Apps für Gesundheitsdienste, Ticketbuchungen, Online-Banking oder Navigation. Sie erzeugen Verkehrsdaten, die Rückschlüsse auf körperliche und psychische Eigenschaften, finanzielle Verhältnisse oder das Sozialverhalten der Betroffenen zulassen. Vor dem wachsenden Hunger von Geheimdiensten nach diesen Metadaten hatte einst Snowden eindrücklich gewarnt. So könnte der BND etwa Einblick in Kontakte, Netzwerke und Tätigkeiten einer Person erhalten, fürchtet auch Helene Hahn, Referentin bei Reporter ohne Grenzen.

Im BND-Gesetz werden Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland zudem deutlich schlechter gestellt als Deutsche, kritisieren die Beschwerdeführer. Auch EU-Bürger seien vor der Überwachung des BND nicht sicher, so Bijan Moni von der GFF. Weil dies eine Verletzung des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbotes darstellen könnte, soll das Verfassungsgericht Teile der Beschwerde auch dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen.

Journalisten aus der EU und aus Nicht-EU-Ländern seien von den Befugnissen des BND besonders betroffen, so die Vereine. Der deutsche Geheimdienst könne sich etwa über die Verkehrsdaten Informationen darüber beschaffen, wann und mit wem Journalisten kommunizieren. Dadurch seien die Quellen der Berichterstattung gefährdet oder würden abgeschreckt, die Medienschaffenden überhaupt zu kontaktieren.

Das befürchtet auch die italienische Investigativ-Journalistin Sara Creta, die für ihre Reportagen zu Menschenrechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten bekannt ist. »Die Informationen, die ich sammle, sind sensibel, meine Quellen befinden sich in autoritären Ländern«, sagt Creta auf Anfrage des »nd«. Der Großteil ihrer journalistischen Kommunikation finde online statt, die Befugnisse des BND nennt sie deshalb »eine Überwachung ohne Grenzen«.

Zu den insgesamt 20 Klägern aus Nicht-EU-Ländern, der EU und Deutschland gehört auch der Journalist und Aktivist Kerem Schamberger. Er kritisiert die Ungleichbehandlung im BND-Gesetz: »Wenn ich mit einem kurdischen Freund ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu einer Demo ins Ausland reise, darf der BND seine Kommunikation während dieser Zeit überwachen, meine aber nicht«, so Schamberger zum »nd«. »Und klar: wenn es nach mir ginge, sollte der BND keinen von uns überwachen dürfen.«

Mit der Beschwerde wollen die Einzelpersonen und Organisationen erreichen, dass das BND-Gesetz von der Ampel-Koalition abermals geändert wird – am besten schon vor, spätestens aber nach dem Urteil aus Karlsruhe. Das kann aber dauern: Verfassungsbeschwerden liegen dort bis zu fünf Jahren bis zu einer Entscheidung.

Bald ist dort noch eine weitere Beschwerde von Reporter ohne Grenzen anhängig: Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage des Vereins abgewiesen, in der es ebenfalls um Staatstrojaner ging. Viele Recherchen im Sicherheitsbereich erfolgen heutzutage im Verbund von Investigativ-Netzwerken aus verschiedenen Ländern. Würden diese im Ausland vom BND abgehört, könnten dadurch auch deutsche Journalisten zum Ziel solcher Maßnahmen werden, so die Befürchtung. Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig, da der Verein als solcher nicht davon betroffen sein könne. Dagegen ziehen die Kläger nun ebenfalls nach Karlsruhe.

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