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- Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern
Karlsruher Verfassungsschutz
Markus Drescher über das Urteil zum Polizeigesetz im Nordosten
Wenn es um Gesetzesverschärfungen zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung geht, ist es in Deutschland längst schlechte Tradition, dass Bundes- und Landesregierungen willig dem populistischen Drängen nach immer mehr Befugnissen für die Sicherheitsbehörden folgen. Reingeschrieben wird in die entsprechenden Gesetze dann erst einmal quasi alles, was geht. So geschehen auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Ob das letztendlich alles zu weit geht, wie es zivilgesellschaftliche Akteure so oft wie vehement beklagen, darüber muss regelmäßig das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Und man muss sagen: Auf den Verfassungsschutz in Karlsruhe ist Verlass. Wo die Politik (absichtsvoll) versagt, sorgen die Richter*innen wie nun im Fall des Polizeigesetzes im Nordosten dafür, dass die Grundrechte der Bürger*innen von den sicherheitspolitischen Fantasien nicht gänzlich verstümmelt werden. Das mag gerade Linken oftmals nicht weit genug gehen; dennoch ist es eine gute Nachricht, dass es hierzulande eine Instanz gibt, die begriffen hat, dass immer mehr Freiheiten für die Polizei immer weniger Freiheiten für die Bürger*innen bedeuten würden.
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