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- Kopftuchverbot im Neutralitätsgesetz
Ende vom Kopftuchverbot: Freiheit im Klassenzimmer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zeigt: Berlin diskriminiert muslimische Frauen. Das Gesetz zeugt außerdem von einer autoritäre Haltung
Acht Jahre. So lange weiß die Berliner Bildungsverwaltung schon, dass sie kopftuchtragende Menschen diskriminiert. Trotzdem hat sie weitergemacht, tut es immer noch, schließt muslimische Lehrerinnen mit religiös motivierter Kopfbedeckung systematisch aus dem Dienst an öffentlichen Schulen aus. Eine diskriminierende Praxis, stellte das Bundesverfassungsgericht 2015 fest. Doch statt den entsprechenden Paragrafen zu verändern, rannte die Verwaltung acht Jahre lang gegen juristische Wände, um das Kopftuchverbot nur irgendwie im Neutralitätsgesetz zu erhalten.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, eine Beschwerde gegen ein früheres Urteil des Bundesarbeitsgerichtes abzulehnen, müsste die aktuelle SPD-Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse einsehen, dass der Kampf ihrer Vorgängerin (ebenfalls SPD) verloren ist. Ein Ende des Berufsverbots kommt in Sicht. Das ist nicht nur eine gute Nachricht für alle aktuellen Lehramtsstudierenden und Referendar*innen, die Kopftuch, Kippa oder eine sichtbare Kreuzkette tragen. Die Nachricht sollte die gesamte Schullandschaft freuen. Schließlich mangelt es in Berlins Klassenzimmern eher an Pädagog*innen als an weltanschaulicher Pluralität.
Doch selbst wenn es nur um eine einzige Lehrerin ginge, die künftig mit Kopftuch vor Schüler*innen stehen dürfte, hätte sich das unablässige Engagement von Betroffenenverbänden und Politiker*innen gelohnt. Denn der Gedanke, ein Stück Stoff über den Haaren sorge für Indoktrination, zeugt von einer zutiefst autoritären Haltung. Kinder müssen nicht durch Verbote vor den Haltungen Erwachsener geschützt werden. Im Gegenteil: Erst wenn sie eine Vielfalt möglicher Lebens- und Glaubensformen erleben und dann offen darüber reden dürfen, können sie sich selbstbestimmt zu den unterschiedlichen Vorbildern verhalten. Egal, ob vor ihnen eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch oder ein atheistischer Sozialpädagoge mit einem Satanisten-T-Shirt steht.
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