Bad Cop: AfD-Politiker Torsten Czuppon zu Geldstrafe verurteilt

Landgericht Erfurt bestätigt Urteil wegen des Vorwurfs der Verfolgung Unschuldiger

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.
Torsten Czuppon
Torsten Czuppon

Die AfD rühmt sich, eine Partei zu sein, die den Rechtsstaat nicht nur rigoros achtet, sondern auch vehement verteidigt. Man möchte meinen, dass diese Haltung zumindest von jenen Mitgliedern aktiv gelebt wird, die selbst für besagten Rechtsstaat beruflich tätig sind. Auf Torsten Czuppon trifft das eher nur bedingt zu. Das Landgericht Erfurt verurteilte den Thüringer Landtagsabgeordneten am Dienstag zu einer Geldstrafe wegen der Verfolgung Unschuldiger und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.

Fragwürdig ist eine Untertreibung für das, was sich Czuppon 2017 geleistet hat. Damals arbeitete der gebürtige Thüringer noch als Polizist. Im Rahmen dieser Tätigkeit nahm er in der Gedenkstätte des KZ Buchenwald an einem Seminar zu Geschichtsrevisionismus und Holocaustleugnung teil. Dabei soll Czuppon ein T-Shirt der bei Nazis beliebten Modemarke Thor Steinar getragen haben, was laut Hausordnung untersagt ist. Die Gedenkstätte erstattete deshalb Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen den Beamten. Czuppon bestritt daraufhin nicht nur, besagtes Shirt getragen zu haben, sondern ging in die Gegenoffensive über und zeigte seinerseits zwei Zeugen des Vorfalls wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung an. Anstatt dies bei Kolleg*innen zu tun, gab der Polizist die Anzeigen bei sich selbst auf und bearbeitete diese zunächst auch. Gegen die Zeugen kam es nie zur Anklage. Für das Landgericht war es am Ende unerheblich, ob Czuppon damals tatsächlich Thor Steinar trug. Zuzutrauen ist es ihm: Laut eines Berichts der »Thüringer Allgemeinen« aus dem Jahr 2019 hatte er mit solch einem Outfit auf einem AfD-Parteitag früher bereits für Aufregung gesorgt.

Überzeugt sind die Richter davon, dass der Beamte zwei Unschuldige absichtlich einer Straftat bezichtigte. Die Staatsanwaltschaft hatte für Czuppon sogar eine Bewährungsstrafe gefordert. Gegen die Entscheidung kann noch Revision eingelegt werden.

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