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- Ersatzfreiheitsstrafen
Fahren ohne Fahrschein: Raus aus dem Schuldturm
Jana Frielinghaus über den deutschen Umgang mit Bagatelldelikten
Wer hierzulande im Supermarkt beim Mundraub oder in der Bahn beim Fahren ohne Ticket erwischt wird, muss saftige Geldstrafen zahlen. Und wer dazu nicht in der Lage ist, landet schnell im Knast. Ersatzfreiheitsstrafe wird genannt, was sich nicht so sehr vom Schuldturm unterscheidet, in den arme Menschen im Mittelalter kamen. Es handelt sich um ein Rechtsmittel, das vollkommen aus der Zeit gefallen und eines sich freiheitlich und demokratisch nennenden Gemeinwesens unwürdig ist.
Es muss schnellstens weg, weil es fast ausschließlich Personen betrifft, die ohnehin ganz unten und damit ausreichend stigmatisiert und marginalisiert sind. Weil Gefängnisstrafen allgemein und diese ganz besonders nachweislich nicht zur Resozialisierung beitragen. Weil sie für die Gesellschaft viel teurer sind als der Verzicht auf diese Sanktion. Und nicht zuletzt, weil sie sehr oft Folge von Bestrafungen nach einem aus der Nazizeit stammenden Paragrafen sind, mit dem das »Erschleichen« von Leistungen sanktioniert wird, insbesondere die Nutzung von Bus und Bahn ohne Ticket. Was wiederum vor allem Menschen tun, die sich den teuren Nahverkehr nicht leisten können.
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