Sakrosankte Gewinne

Ulrike Henning über ein Arzneimittelliefergesetz ohne Biss

Arzneimittelengpässe können Patienten in arge Not bringen, noch einmal mehr Eltern, deren Kinder krank sind. Die Ursachen des punktuellen Mangels an bestimmten Wirkstoffen hierzulande sind vielfältig: weltweite Monopole bei der Herstellung, aus Kostengründen ins Ausland verlagerte Produktion, gerissene Lieferketten.

Das am Freitag vom Bundesrat abgesegnete Gesetz versucht ein paar Löcher zu stopfen. Aber es scheint jetzt schon sicher, dass die vorgesehenen Maßnahmen – darunter Vorratsauflagen für die Hersteller, aber auch das Aus für Rabatte, die Unternehmen den gesetzlichen Kassen bisher für Kinderarzneimittel gewähren mussten – neue Probleme in Zukunft nicht ausschließen. Der Eindruck entsteht, vielen etwas Erleichterung verschaffen zu wollen: Auch die Apotheken bekommen ein wenig mehr Spielraum, etwa beim Austausch nicht vorhandener Präparate durch wirkstoffgleiche. Zufrieden sind sie mit dem Gesetz aber durchaus nicht, weil sie für das teils sehr aufwendige »Lieferengpassmanagement« nur 50 Cent pro Packung erhalten.

Das Gesetz regelt auch die fortgesetzte Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen telefonisch krankschreiben zu lassen, Modellvorhaben der Bundesländer zum Drug-Checking, die Vergabe von schmerzlindernden Betäubungsmitteln durch Notfallsanitäter – und ja, das Gendern in Warntexten von Medikamentenwerbung. Also ein typisches Omnibus-Gesetz, in das am Ende noch alles Mögliche aufgenommen wurde.

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Wichtiger als diese Zugaben ist, was das Gesetz nicht regelt: Preise und Kosten von Arzneimitteln sind damit kein Stück transparenter. Preiszuschläge werden gesetzlich Versicherten aufgebürdet, aber die wichtigste Ursache für die Engpässe bleibt ungenannt. Gewinnstreben und exquisite Dividenden der Pharmaunternehmen gelten als sakrosankt. Diese Themen werden, wenig überraschend, erneut nicht angerührt.

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