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Kindergrundsicherung: Nur eine Verwaltungsreform

Nach dem Gezerre um die Kindergrundsicherung will das Kabinett nun den Zugang zu Leistungen verbessern

Was Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) als »Einstieg in die Bekämpfung strukturell verfestigter Kinderarmut« feiert, wird kaum mehr als eine Zusammenlegung verschiedener Zuständigkeiten für mehrere Familienleistungen sein. Laut dem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung der Kindergrundsicherung sollen künftig alle bisherigen Leistungen auf einer gemeinsamen »Familienplattform« online beantragt werden können.

Das Kindergeld heißt demnach künftig »Garantiebetrag« und gilt für alle. Auf der Plattform sollen Eltern mit geringen Einkünften künftig zudem gut sichtbar auf den ihnen zustehenden Kinderzuschlag hingewiesen werden, der bis zu 250 Euro monatlich beträgt. Auch der Zugang zum »Bildungs- und Teilhabepaket« für Kinder im Bürgergeldbezug soll so erleichtert werden. Laut Gesetzentwurf soll zur garantierten Summe ein Zusatzbeitrag kommen, nach Alter und Einkommenssituation der Eltern gestaffelt.

Für Kinder aus Flüchtlingsfamilien sind indes keine Verbesserungen geplant. Dies haben 23 zivilgesellschaftliche Organisationen in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme scharf kritisiert. In dem unter anderem vom Kinderschutzbund, dem Paritätischen Gesamtverband, dem Deutschen Kinderhilfswerk und Pro Asyl unterzeichneten Brief wird die Bundesregierung aufgefordert, »den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen«. Die Konvention verbiete »eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus«. Schon jetzt hätten geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen.

Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, betonte: »Diese auf Abschreckung gerichtete Sozialpolitik wird keine Familie davon abhalten, aus Not und Lebensgefahr zu fliehen.« Sie verschärfe aber die Situation »für Tausende hier lebende und zum Teil geborene Kinder, die ohnehin schon vom Kindergeld ausgenommen waren und von niedrigeren Leistungssätzen leben mussten«. Dass sie durch das Wegfallen des sogenannten Sofortzuschlags aufgrund der Inflation in Höhe von 20 Euro sogar schlechter gestellt wären als vor der Einführung der Kindergrundsicherung, sei »besonders absurd und ein sozialpolitischer Skandal«, so Judith.

Als zentrale Anlaufstellen sollen laut Gesetzentwurf die bislang für das Kindergeld zuständigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) fungieren. Sie sollen künftig »Familienservice« heißen und Eltern aktiv auf ihnen zustehende Leistungen hinweisen. Die BA geht davon aus, dass der »stufenweise« Wechsel auf das neue System »im Verlauf« des Jahres 2025 möglich sein wird – wenn es bei der geplanten Verabschiedung des Gesetzes zu Beginn des kommenden Jahres bleibt. Die Zeit sei nötig, um etwa die dafür notwendigen komplexen IT-Lösungen zu programmieren, sagte die für Familienleistungen zuständige BA-Vorständin Vanessa Ahuja am Mittwoch in Berlin. Familienministerin Paus will dennoch einen Start zum 1. Januar 2025 gewährleisten.

Einiges deutet aber auf einen langwierigen parlamentarischen Prozess bis zur Verabschiedung hin. So kritisierte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, dass die Regierung das Vorhaben vor dem Kabinettsbeschluss keiner vollständigen rechtlichen Prüfung unterzogen hat. Das sei wichtig, da die Kindergrundsicherung verschiedene Leistungen bündele, die bisher in anderen Gesetzen geregelt waren.

Die Regierung will die Prüfung dem Vernehmen nach während des parlamentarischen Verfahrens durchführen. Mützenich lehnt das ab. Er habe »bereits vor Wochen angekündigt«, dies nicht zu akzeptieren, sagte er. Die SPD werde bis zum Abschluss dieser Prüfung keine parlamentarischen Beratungen beginnen.

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, äußerte die Befürchtung, dass die Kindergrundsicherung im weiteren parlamentarischen Verfahren weiter »zusammengestrichen« wird.

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