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Seenotrettung: Rom auf Kollisionskurs
Statt libyscher Küstenwache werden wieder Seenotretter bestraft
Zum dritten Mal haben italienische Behörden eine Geldstrafe und eine 20-tägige Verwaltungshaft für die »Sea-Eye 4« verhängt. Der Verein aus Regensburg, der das Rettungsschiff betreibt, soll abermals 3000 Euro bezahlen. Bei den vorangegangenen Festsetzungen im Juni und September lautete der Vorwurf, die Besatzung habe nach einer Rettung nicht sofort einen zugewiesenen Hafen angesteuert und stattdessen weitere Menschen aus Seenot an Bord genommen. Im aktuellen Fall heißt es, die »Sea-Eye 4« habe vergangenen Freitag auf Hoher See Anweisungen der libyschen Küstenwache missachtet. Der Strafbefehl wurde von der italienischen Finanzpolizei und dem Transportministerium ausgestellt.
Der Einsatz am Freitag ereignete sich in internationalen Gewässern, in denen Libyen offiziell für die Seenotrettung verantwortlich ist. Die »Sea-Eye 4« eilte dort einem sinkenden Schlauchboot mit mindestens 52 Personen zu Hilfe. Ein libysches Patrouillenschiff hatte das kleine Boot dabei mehrfach bedrängt. Videomaterial zeigt, dass bei der Flucht vor diesen gefährlichen Manövern mehrere Insassen in Panik gerieten und ins Wasser fielen.
Die libysche Miliz forderte die »Sea-Eye 4« unter der Androhung von Gewalt auf, die Schiffbrüchigen nicht zu retten und das Seegebiet Richtung Norden zu verlassen. Trotzdem nahm die Besatzung 48 Überlebende an Bord, darunter ein Kind und zwei Babys. In dem Schlauchboot fanden die Retter außerdem vier Leichen, auch die eines 12-jährigen Mädchens.
Teller und Rand ist der nd.Podcast zu internationaler Politik. Andreas Krämer und Rob Wessel servieren jeden Monat aktuelle politische Ereignisse aus der ganzen Welt und tischen dabei auf, was sich abseits der medialen Aufmerksamkeit abspielt. Links, kritisch, antikolonialistisch.
Zwei der Geretteten hatten laut Sea-Eye in Lebensgefahr geschwebt, bei einer schwangeren Frau seien außerdem die Herztöne ihres ungeborenen Kindes nicht mehr nachweisbar gewesen. Trotz Hinweisen auf diese lebensbedrohliche Situation habe sich die italienische Küstenwache geweigert, die Frau per Helikopter zu evakuieren. Diese sei von der »Sea Eye 4« schließlich vor Lampedusa an ein Küstenwachschiff übergeben worden. Alle anderen Geretteten gingen am Sonntag in Vibo Valentina in Kalabrien von Bord. Diesen Hafen hatten italienische Behörden für die Ausschiffung zugewiesen.
Bis 2017 war die libysche Küstenwache nicht einsatzbereit und übernahm auch keine Verantwortung für Seenotrettungen. Mit EU-Mitteln hat das italienische Innenministerium seitdem eine Leitstelle in Tripolis eingerichtet und Schiffe sowie Ausrüstung geliefert. Eines dieser Schiffe vom Typ »CP 200« war bei dem Zwischenfall am Freitag eingesetzt.
Von der libyschen Küstenwache Gerettete werden nach Nordafrika zurückgebracht. Weil ihnen dort mehrjährige Haft, Misshandlung und Folter drohen, gilt Libyen nicht als »sicherer Hafen«. Die Unterstützung der EU und Italiens für die libysche Küstenwache wird deshalb von Experten als völkerrechtswidrig eingestuft.
Der Verein Sea Eye will wie in den früheren Fällen gegen die Festhalteverfügung und das Bußgeld klagen. Dass Italien es bestraft, wenn ein europäisches Schiff sich der libyschen Küstenwache widersetzt, entbehrt ebenfalls einer völkerrechtlichen Grundlage. Das meint Valentin Schatz, Juniorprofessor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Leuphana Universität Lüneburg.
Eine solche Verfolgung könne laut Schatz allenfalls die Bundesrepublik Deutschland als Flaggenstaat der »Sea-Eye 4« vornehmen. So bestimmt es das Internationale Übereinkommen zur Seenotrettung. Demzufolge dürfen Küstenstaaten in ihren Rettungszonen keinerlei Hoheitsrechte ausüben. Genau dies hat aber die libysche Küstenwache getan, indem der »Sea-Eye 4« Gewalt angedroht wurde. Wie die italienischen Behörden hätten sich die Libyer Rechte angemaßt, die ihnen nicht zustehen, so der Völkerrechtler.
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