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Özgür Ösel von der CHP: Der Reformer
Özgür Özel übernimmt den Vorsitz der CHP in der Türkei
Nach seiner Wahl zum Vorsitzenden der größten türkischen Oppositionspartei CHP gab sich Özgür Özel kämpferisch. Der 49-Jährige dringt auf einen »Wandel« und will nichts weniger als Staatschef Recep Tayyip Erdoğan entmachten. Özel hatte sich am Sonntag beim Parteitag der CHP gegen den 74-jährigen Kemal Kılıçdaroğlu durchgesetzt. Nach dessen Wahlniederlage bei der Präsidentschaftswahl im Mai hatte Kılıçdaroğlu sich geweigert zurückzutreten. Das nahmen ihm viele seiner Parteifreunde übel, und letztlich kam es zur Kampfabstimmung. Özel war bislang Fraktionsvorsitzender seiner Partei und genießt den Rückhalt des einflussreichen Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoğlu. Özel setzte sich mit 812 zu 536 Stimmen durch.
Seiner Partei kündigte er Reformen an. In seiner Bewerbungsrede verlangte er, für die Wahlniederlage Verantwortung zu übernehmen. Schon zuvor hatte er die Zusammenarbeit mit teils islamischen und nationalistischen Parteien als Fehler bezeichnet. Die CHP möchte er wieder klarer sozialdemokratisch ausrichten.
Kılıçdaroğlu hatte zuletzt noch einmal moniert, dass die Opposition bei der Wahl nicht geschlossen genug gewesen sei. Bei seinem Abtritt von der Parteispitze gab er sich aber versöhnlich und sagte, dass er die Partei »einem guten, sachkundigen und erfahrenen Sozialdemokraten« übergeben werde.
Teller und Rand ist der nd.Podcast zu internationaler Politik. Andreas Krämer und Rob Wessel servieren jeden Monat aktuelle politische Ereignisse aus der ganzen Welt und tischen dabei auf, was sich abseits der medialen Aufmerksamkeit abspielt. Links, kritisch, antikolonialistisch.
Özel ist gelernter Apotheker und stammt aus der westtürkischen Provinz Manisa. Seine Aufgabe wird es sein, die Partei auf die Kommunalwahl im Frühjahr vorzubereiten. Dann wird auch Imamoğlu sein Amt in Istanbul verteidigen müssen. Eigentlich wollte Imamoğlu bei der Präsidentschaftswahl gegen Erdoğan antreten. Allerdings war er im vergangenen Dezember wegen Beleidigung eines Amtsträgers verurteilt worden. Nachdem er Berufung eingelegt hatte, konnte er zwar im Amt bleiben, wurde aber von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen.
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