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Radio Dreyeckland: Eilantrag gegen Link-Extremismus
Klage gegen Datenauswertung nach Razzia bei linkem Radio
Wegen einer Verlinkung auf die seit 2017 verbotene Webseite »Indymedia Linksunten« ermittelt die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe gegen den Redakteur Fabian Kienert vom Radio Dreyeckland. Der unabhängige Sender aus Freiburg hatte in einem Textbeitrag auf seiner Webseite über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen »Linksunten« berichtet. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung. Im Januar kam es dann zur Razzia in den Räumen der Redaktion, dem Verantwortlichen im Sinne des Presserechts, sowie beim Verdächtigen Kienert.
Der Redakteur will nun erstreiten, dass die Polizei seine beschlagnahmten Datenträger nicht auslesen darf. Hierzu haben die Strafverteidigerin des Beschuldigten und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag eine Anhörungsrüge vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart erhoben und einen Eilantrag gestellt.
Mit der Datenauswertung will die Staatsanwaltschaft Kienert als Autor des Artikels gerichtsfest identifizieren. Doch der angeklagte Journalist hat dies längst öffentlich eingeräumt. Tatsächlich wolle die Staatsanwaltschaft den Quellenschutz aushebeln und über die Mails die Menschen hinter der Webseite »Linksunten« aufspüren, vermutet die GFF.
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Sollte der Eilantrag erfolglos sein, werde die Gesellschaft Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel einer Grundsatzentscheidung einlegen. Die Richter in Karlsruhe sollen feststellen, ob die Durchsuchung gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstieß. »Wenn ein Link auf eine Archivseite ausreicht, um Tausende redaktionsinterne E-Mails der letzten Jahre zu durchsuchen, dann bleibt von der Presse- und Rundfunkfreiheit nicht viel übrig«, sagt dazu der Jurist und Verfahrenskoordinator David Werdermann von der GFF.
Seit den Razzien streiten sich die Betroffenen mit Staatsanwalt Manfred Graulich um die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Im Mai hatte die Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe die Anklage gegen Kienert abgelehnt, im Juni hatte das OLG diese Entscheidung aber kassiert. Ende August hatte das Landgericht dann entschieden, dass die Durchsuchungsanordnungen rechtswidrig waren. In der ersten Novemberwoche hob das OLG auch diese Entscheidung wieder auf, da es einen Anfangsverdacht einer Straftat gegen Kienert gegeben habe.
Das Strafverfahren gegen den Redakteur soll im April 2024 beginnen.
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