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Rückwärtsrolle beim 9-Euro-Sozialticket in Berlin
Zum 9-Euro-Ticket berechtigt erneut der Leistungsbescheid – eine Übergangslösung aus 2023
Ab sofort berechtigt in Berlin wieder der Leistungsbescheid zur Beförderung mit dem Sozialticket. Das hat Lars Düsterhöft, Sprecher für Soziales der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, »nd« mitgeteilt. Er bezog sich dabei auf einen Bericht von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) an die Fraktion am Dienstag. Darüber hinaus scheint das bisherige Verfahren zur VBB-Kundenkarte insgesamt infrage zu stehen – nur ein Jahr nach seiner Einführung und gerade einmal drei Monate seit es allein gültig zum 9-Euro-Sozialticket berechtigt.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), bestätigte »nd« auf Nachfrage, dass der Leistungsbescheid wieder zum Bezug des Berlin-Tickets S bis einschließlich 31.3.2024 anerkannt werden soll. Allerdings müsse dieses Vorhaben erst noch von den »ausführenden Organen« – »Verkehrsunternehmen und deren Prüfpersonalen« umgesetzt werden. Der VBB werde zeitnah über diese Umsetzung informieren; so lange gelte: »Sollte also jemand momentan mit einem Leistungsbescheid angetroffen werden, gibt es noch ein erhöhtes Beförderungsentgelt«, teilte ein Sprecher mit.
Zur Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag haben die Fraktionen von Linke und Grünen einen Antrag eingereicht, der fordert, die bisherige Übergangslösung wieder einzuführen. Das ist nun obsolet. Langfristig geht es der Linken und den Grünen um »eine nutzer*innenfreundliche und ausgereifte digitale Lösung«. Denkbar ist laut Antrag eine Lösung als App. Zugleich soll aber der »analoge Zugang durch die Aufrechterhaltung des Berlinpasses«, also das »alte Verfahren«, dauerhaft wieder eingeführt werden. Die sogenannten Berlinpässe waren bis 2023 gültig.
»Wir hatten im Ausschuss zwei Anhörungen dazu, mit dem Ergebnis, dass alle Beteiligten gesagt haben, dass sie zum alten System mit dem Berlinpass zurückwollen, inklusive mir«, sagt auch Düsterhöft, der dem Ausschuss für Soziales im Abgeordnetenhaus vorsitzt. Den Berlinpass bekam man ohne Termin durch Vorlage von Leistungsbescheid und Passbild vom Bürgeramt.
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Um seit 2023 eine VBB-Kundenkarte zu bekommen, braucht es einen sogenannten Berechtigungsnachweis mit einem QR-Code – ein A4-Papier. Dazu teilte eine Sprecherin der Berliner Jobcenter »nd« im Oktober mit, dass diese zu festen Stichtagen per Serienbrief »mehrfach im Jahr« versendet werden, sodass die Bewilligung von Leistungen und die Ausstellung des Berechtigungsbescheids zeitversetzt erfolgen können.
»Das Verfahren zur Berechtigung des Sozialtickets S ist eine Katastrophe«, meint Düsterhöft. Das betrifft sowohl die Übermittlung des QR-Codes als auch die Beantragung über das Online-Verfahren bei der BVG.« In der Konsequenz würden Tausende Menschen schwarzfahren und sich mit Forderungen konfrontiert sehen.
Auf der Fraktionssitzung am Dienstag habe Giffey, die als Senatorin auch die landeseigenen Betriebe verantwortet und dem Aufsichtsrat der BVG vorsitzt, auch über Zukunftsvorstellungen des Unternehmens berichtet, sagt Düsterhöft. Demnach »strebt die BVG künftig ein Verfahren an, bei dem die Jobcenter Daten automatisch an die BVG übermitteln und Berechtigungsnachweise von dort verschickt werden«. Er selbst habe zwar noch datenschutzrechtliche Bedenken, halte es dem ersten Eindruck nach aber für eine gute Lösung.
Sollte es bis zum 1. Januar 2025 keine funktionierende Lösung geben, so habe man in der Fraktion vereinbart, dass das alte System mit den Berlinpässen wieder eingeführt wird. Die Übergangslösung mit den Berlinpässen würde dann weiterhin in Kraft sein.
Zunächst hatte RBB-Inforadio berichtet, dass die SPD-Fraktion den Senat aufgefordert habe, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden. Zum Sozialticket S sind Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II, XII, Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeld berechtigt.
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