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Charlottenburg: Eigentumswohnungen mit Sozialbelegung
Im Milieuschutzgebiet Klausener Platz werden Eigentumswohnungen gebaut, aber einziehen kann nicht jeder
Eigentlich ein üblicher Anblick in der Stadt: Ein vor dem Grundstück der Nehringstraße 14 in Charlottenburg aufgestelltes Schild kündigt 20 Eigentumswohnungen an. Aber für das im Milieuschutzgebiet Klausener Platz liegende Baugrundstück hatte der Bezirk erklärt, es gebe eine Vereinbarung mit dem Eigentümer, dass dort Sozialwohnungen gebaut würden. Geht das zusammen?
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf teilte am 14. April 2022 mit, er habe für das Grundstück eine Abwendungsvereinbarung erzielt. Im dort neu zu errichtenden Wohngebäude seien 30 Prozent der Geschossfläche für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum vorgesehen. Die Vereinbarung kam im Rahmen der Prüfung des bezirklichen Vorkaufsrechts zustande. »Das war ein gutes Zeichen angesichts des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht«, meint dazu in der Rückschau Jun Chen, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg im Gespräch mit »nd«. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit seiner Entscheidung aus dem November 2021 das bezirkliche Vorkaufsrecht von Wohngebäuden in Milieuschutzgebieten faktisch unmöglich gemacht. Bei unbebauten Grundstücken gibt es aber noch Spielraum.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf antwortet auf nd-Anfrage, dass die Abwendungsvereinbarung immer noch gültig sei und dass die auf dem Bauschild angegebenen Informationen zur Bezeichnung des Bauvorhabens den Inhalten der Vereinbarung nicht widersprächen. Der Käufer könne auch die Wohnungen, für die eine Mietpreis- und Belegungsbindung vereinbart wurde, in Eigentumswohnungen aufteilen, so Bezirksstadtrat Christoph Brzezinski (CDU) gegenüber »nd«.
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Das Land Berlin habe dann für diese aufgeteilten Wohnungen ebenfalls für 20 Jahre Belegungsrechte. Diese Wohnungen könnten und müssten tatsächlich für 20 Jahre zu günstigen Mieten bewohnt werden. »Daran sind bei einem etwaigen Verkauf der Eigentumswohnungen auch neue Eigentümer gebunden, da der jetzige Eigentümer verpflichtet ist, die Regelungen der Abwendungsvereinbarung auf etwaige Rechtsnachfolger zu übertragen«, so Brzezinski weiter.
Ob Neueigentümer über die Belegungspflichten informiert werden, war für »nd« nicht zu erfahren. Der Bauträger, die Wohnquadrat Berlin GmbH, reagierte auf eine Anfrage von »nd« nicht und war auch telefonisch nicht zu erreichen.
2022 war die Vereinbarung vom Bezirk als Erfolg gewertet worden. Der damalige Bezirksstadtrat Fabian Schmitz-Grethlein (SPD) erklärte am 14. April 2022: »Gerade in Milieuschutzgebieten können wir durch die Neuschaffung von preisgünstigem Wohnraum erreichen, dass die sozialen Nachbarschaften in Wohnquartieren erhalten bleiben.«
Zumindest für 20 Jahre müssen also auch die neuen Eigentumswohnungen günstig vermietet werden – wohin die voraussichtlich eher einkommensschwachen Mieter*innen nach 20 Jahren umziehen, steht auf einem anderen Blatt. Dieser, zugegeben, kleine Erfolg lässt sich zudem nur in seltenen Fällen im Bezirk wiederholen. Unbebaute Grundstücke gibt es in Charlottenburg sehr wenige, meint Grünen-Politiker Chen. »Dass dieses Grundstück dann auch noch in einem Milieuschutzgebiet liegt, war quasi ein Sechser im Lotto.« Auch Bezirksstadtrat Brzezinski ist pessimistisch: »Es muss also leider davon ausgegangen werden, dass es zukünftig nur sehr selten zu ähnlich gelagerten Fällen kommt.«
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