Festnahme nach tödlichem Brandanschlag in Solingen

Ex-Mieter soll Brandanschlag begangen haben

Angehörige beim Trauermarsch vor anderthalb Wochen.
Angehörige beim Trauermarsch vor anderthalb Wochen.

Ende März hat ein Brandanschlag Menschen mit Migrationsgeschichte in ganz Deutschland erschüttert. Eine vierköpfige Familie aus Bulgarien verlor bei dem Anschlag ihr Leben. Erinnerungen wurden wach an den Brandanschlag in Solingen im Jahr 1993, bei dem junge Neonazis ein Haus angezündet und fünf Menschen getötet hatten.

War diesmal wieder Rassismus das Motiv? Eine Frage die viele Menschen bei einem Trauermarsch und einer Mahnwache umtrieb. Für Vertrauen in ihre Arbeit warb die Staatsanwaltschaft nicht unbedingt, als sie schon kurz nach der Tat davon sprach, dass es keine Hinweise auf ein »fremdenfeindliches Motiv« gebe.

Nun sind sich Polizei und Staatsanwaltschaft sicher, die Tat und einen Machetenangriff am vergangenen Montag weitgehend aufgeklärt zu haben. Bei einer Pressekonferenz schilderten sie am Mittwoch ihre Ermittlungsergebnisse. Bei Befragungen sei man auf einen Mann gestoßen, der im Hinterhaus des Brandhauses gewohnt habe. Um seinen Auszug soll es Streit mit der Vermieterin gegeben haben. Die Personenbeschreibung des ehemaligen Mieters passte zu Aufnahmen von Überwachungskameras aus der Brandnacht. Montag beantragten die Ermittler*innen einen Durchsuchungsbeschluss. Am Dienstag wollten sie, unter hohen Sicherheitsvorkehrungen, eine Hausdurchsuchung durchführen.

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Dazu kam es nicht mehr. Montagnachmittag kam der 39-jährige Tatverdächtige bei einem Drogengeschäft, wie die Ermittler*innen sagen, in Streit mit einem Bekannten und griff diesen mit einer Machete an. Das Opfer wurde schwer verletzt. Der Tatverdächtige wurde danach verhaftet und seine Wohnung durchsucht. Dabei stellten die Ermittler auch Brandbeschleuniger sicher, den sie mit dem Brandanschlag in Zusammenhang bringen.

Unklarheit herrscht bei den Ermittler*innen noch wegen einer Zeugenausage zum Machetenangriff, in der von »Sieg Heil«-Rufen berichtet wird. Andere Zeug*innen sollen jedoch von Hilfeschreien gesprochen haben. Das Opfer kann sich nicht an den Nazispruch erinnern. Hinweise auf eine rechte Gesinnung des Täters habe man nicht, er habe einen internationalen Freundeskreis, in seinem Umfeld hätten Menschen in den sozialen Medien für »eine Partei der Mitte« geworben, sagte der Leiter der Mordkommission. Erkenntnisse über eine »extremistische« Gesinnung gebe es nicht. Die Ermittler*innen vermuten, dass persönliche Streitigkeiten für beide Taten ausschlaggebend waren.

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