OVG Berlin-Brandenburg: Ohrfeige ohne Wirkung

Das Klimaurteil des OVG Berlin-Brandenburg müsste die Regierung zum Handeln treiben

Sorgfältig prüfen wolle man den Spruch des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg – das war alles, was am Freitag aus dem Klimaministerium von Robert Habeck (Grüne) zu vernehmen zuvor. Ob es dabei um mehr geht als die Frage, ob man Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegt, ist unklar. Dabei haben die Richter ein geradezu vernichtendes Urteil über die geplanten Maßnahmen der Ampel zur Minderung der Treibhausgasemissionen gefällt: Das Klimaschutzprogamm bis 2030 sei nicht ausreichend, es leide an »methodischen Mängeln« und beruhe teils auf »unrealistischen Annahmen«. Eine Steilvorlage für die Klägerin: Laut der Deutschen Umwelthilfe könne sich die »Bundesregierung nun nicht länger aus ihrer Verantwortung für den Klimaschutz stehlen und Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen verweigern«.

Aber wie die erste Reaktion deutlich macht, legt die Koalition nun nicht etwa den Schalter um, um die bekannte Lücke bei der Emissionsminderung zeitnah zu schließen. Stattdessen wurde diese mittlerweile per halbseidener neuer Projektion weggerechnet. Das hilft nichts beim Erreichen der Klimaziele, aber damit lässt sich die eigene Untätigkeit rechtfertigen. Da Klimaschutz derzeit eher unpopulär ist, wird sich im Vorfeld der anstehenden Wahlen nichts ändern. Zumal die Ampel aktuell wieder vor allem mit sich selbst beschäftigt ist.

Die Umwelthilfe spricht in der Bewertung des Urteils zu Recht von einer »verdienten Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung«. Doch dummerweise hat die Koalition kein Problem damit, auch noch die andere Wange hinzuhalten.

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