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  • Kommentar zu polizeilichen Todesschüssen

Beamte provozieren tödliche Notwehrlagen

Matthias Monroy zum angeblich unschuldigen Polizisten in Mannheim

2013 haben ein Dutzend Polizisten einen Mann in einer psychischen Ausnahmesituation im Neptunbrunnen in Berlin umstellt und erschossen.
2013 haben ein Dutzend Polizisten einen Mann in einer psychischen Ausnahmesituation im Neptunbrunnen in Berlin umstellt und erschossen.

Zugegeben: Im Vergleich zu den Vereinigten Staaten, wo die Polizei jährlich um die 1000 Menschen erschießt, ist diese Zahl in Deutschland sehr viel kleiner. Acht Personen waren es im vergangenen Jahr, der niedrigste Wert seit 2017, als 16 Opfer verzeichnet wurden. Hinzu kommen ein bis zwei Tote pro Jahr nach dem polizeilichen Einsatz von Tasern.

Trotzdem ist jedes Opfer eines zu viel, zumal sich die meisten Betroffenen in einer psychischen Ausnahmesituation befinden. Für eine solche Lage gibt es Anzeichen, die Beamte offenbar nicht immer erkennen. Eine Alternative zum Schusswaffengebrauch wäre dann, sich von der Person zu entfernen, anstatt diese mit vorgehaltener Pistole – oft in der eigenen Wohnung – in eine Ecke zu drängen. Dann müssten die Polizisten auch nicht die »Sieben-Meter-Regel« beachten, wonach auf einen sich plötzlich mit einem Messer nähernden »Angreifer« aus Selbstschutz gefeuert werden soll.

Die Straflosigkeit für tödliche Polizeischüsse ist in Deutschland die Regel – auch in Fällen, in denen psychisch Kranke zuvor von Einsatzkräften in die Enge getrieben wurden. Die Todesschüsse ins Herz von Ertekin Ö. in Mannheim sind besonders tragisch, denn enge Verwandte waren vor Ort und haben die Beamten regelrecht angefleht, das spätere Opfer beruhigen zu dürfen. Das Fehlverhalten der Beamten ist deshalb offensichtlich und die Angehörigen haben recht, wenn sie beklagen, dass Polizisten in Mannheim »konsequenzlos töten« können. In der Stadt kamen in den vergangenen zwei Jahren drei Menschen durch übermäßige Polizeigewalt zu Tode.

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