Werbung
  • Berlin
  • Deutsche Wohnen und CO Enteignen

Initiative beauftragt prominente Kanzlei

Deutsche Wohnen und Co enteignen hat den Rechtsanwalt Remo Klinger mit der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragt

Schreibt nicht nur Gesetze: Die Initiative Deutsche Wohnen und CO enteignen bei der großen Mietendemo am 01.06.2024
Schreibt nicht nur Gesetze: Die Initiative Deutsche Wohnen und CO enteignen bei der großen Mietendemo am 01.06.2024

Es war lange still um den von der Kampagne »Deutsche Wohnen und Co enteignen« (DWE) geplanten Gesetzesvolksentscheid. Die Vorbereitung eines solchen hatte DWE angekündigt, nachdem klar wurde, dass der Senat den erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen nicht umsetzen wird. Bei einem Gesetzesvolksentscheid liegt die Umsetzung nicht in den Händen des Gesetzgebers, sondern es wird ein konkretes Gesetz abgestimmt. »Während der Berliner Senat den erfolgreichen Volksentscheid weiterhin blockiert, haben wir uns längst auf den Weg zur Vergesellschaftung gemacht«, erklärt DWE-Sprecher Achim Lindemann.

Wie die Initiative am Montag mitteilte, hat sie die Kanzlei Geulen & Klinger mit der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes beauftragt. Federführend am Entwurf arbeitet Rechtsanwalt Remo Klinger, der schon für die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich Dieselfahrverbote in Innenstädten eingeklagt hat. »Unsere Kanzlei ist auf öffentliches Recht spezialisiert, insbesondere die Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichen Fragen, die juristisches Neuland sind. Deshalb freuen wir uns, in dieser rechtlich komplexen Sache beraten zu dürfen«, so Klinger. Die Vergesellschaftung sei ein Instrument, das spannende Möglichkeiten biete, um der Wohnungskrise in Großstädten etwas entgegenzusetzen.

Muckefuck: morgens, ungefiltert, links

nd.Muckefuck ist unser Newsletter für Berlin am Morgen. Wir gehen wach durch die Stadt, sind vor Ort bei Entscheidungen zu Stadtpolitik – aber immer auch bei den Menschen, die diese betreffen. Muckefuck ist eine Kaffeelänge Berlin – ungefiltert und links. Jetzt anmelden und immer wissen, worum gestritten werden muss.

Die Materie ist komplex – schließlich betrifft ein Vergesellschaftungsgesetz nicht nur verfassungsrechtliche Fragen, sondern auch viele weitere Rechtsgebiete, wie das Grundstücks- oder das Haushaltsrecht. »Wir haben eine Kanzlei gesucht, die auch Erfahrung darin hat, wie Verfassungsgerichte arbeiten und darin, Gesetze zu erarbeiten«, erklärt DWE-Sprecher Achim Lindemann »nd«.

Es werden auch viele Detailfragen zu klären sein. »Werden alle Wohnungen der Konzerne vergesellschaftet? Oder dürfen sie 3000 Wohnungen behalten? Wenn sie Wohnungen behalten dürfen, welche sind das? Anhand welcher Kriterien wird das entschieden?«, so Lindemann. Um dem Rechnung zu tragen, wird der von der Kanzlei zu erarbeitende erste Entwurf des Gesetzes immer wieder überprüft und neu bewertet werden. »Der gesamte Prozess wird von unseren Jurist*innen koordiniert«, so Lindemann. Auch der wissenschaftliche Beirat der Initiative werde herangezogen.

»Wir arbeiten eigentlich an zwei Gesetzen«, sagt Lindemann. Neben der Vergesellschaftung an sich stellt sich auch die Frage, was mit den Wohnungen passiert, wenn sie dann in öffentlicher Hand sind. Deswegen wird auch an einem »Trägergesetz« geschrieben, in dem es um den Rechtsträger der vergesellschafteten Wohnungen geht. Mit diesem Gesetz wird festgelegt, wie die Wohnungen dann verwaltet werden sollen. Einfach ein neues landeseigenes Wohnungsunternehmen gründen will die Initiative nicht. »In unserem Konzept sind Demokratie und eine starke Beteiligung von Mieter*innen und der Stadtgesellschaft zentral. Und das ist ja nicht die Logik, nach der die Landeseigenen arbeiten.«

Auch wenn die ersten Schritte gemacht sind, wird es noch etwas dauern, bis ein fertiger Entwurf präsentiert werden kann. »Unsere oberste Priorität ist, ein rechtssicheres Gesetz vorzulegen«, so Lindemann. Gründliches Arbeiten brauche Zeit, deswegen werde man auch noch über dieses Jahr hinaus an dem Gesetz arbeiten. »Wir freuen uns darauf, den Berliner*innen die Details zu erläutern, sobald wir können.«

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.