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Bezahlkarte für Geflüchtete: Bargeldlimit rechtswidrig

Hamburger Senat nach einer Eilentscheidung des Sozialgerichts bei Verfügbarkeit von Bargeld nachbessern

Mit ihrer Bezahlkarte, die es in Hamburg und einigen Landkreisen schon gibt, bekommen Asylbewerber am Automaten nur 50 Euro im Monat.
Mit ihrer Bezahlkarte, die es in Hamburg und einigen Landkreisen schon gibt, bekommen Asylbewerber am Automaten nur 50 Euro im Monat.

Das Sozialgericht Hamburg bewertet die pauschale Beschränkung des monatlich verfügbaren Bargeldbetrags für Geflüchtete als rechtswidrig. Das teilten die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl am Mittwoch unter Berufung auf eine Eilentscheidung des Gerichts mit.

Dieses bemängelte demnach die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrags, der mit der neuen Bezahlkarte abgehoben werden kann, auf 50 Euro pro Monat. Das Hamburger Amt für Migration müsse den Einzelfall prüfen, bevor es eine Bargeldsumme festlege. Die persönlichen Lebensumstände der Betroffenen müssten ebenso berücksichtigt werden wie örtliche Gegebenheiten.

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Die beiden Organisationen hatten eine Familie bei der Klage gegen das Bargeldlimit unterstützt. Die Eltern mit einem Kind konnten zusammen monatlich 110 Euro abheben. Das Gericht gestand ihnen nun knapp 270 Euro Bargeld zu. Berücksichtigt wurde dabei auch, dass die Mutter mit einem zweiten Kind schwanger ist. Das Amt kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

Im Juni hatten die Ministerpräsidenten der Länder die pauschale Bargeldbeschränkung für Personen beschlossen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben. Zuvor hatten sie sich auf die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte mit eingeschränkten Funktionen gegenüber einer normalen Geldkarte geeinigt. Bund und Länder begründen dies damit, dass man so die Überweisung von Geld an »Schlepper« und Angehörige im Ausland verhindern wolle. Damit verringere man Anreize für die Einwanderung nach Deutschland.

Die GFF und Pro Asyl werten die Hamburger Entscheidung als »Etappensieg« im Kampf gegen die aus ihrer Sicht diskriminierende und stigmatisierende Bargeldlimitierung für Geflüchtete. Zudem mache der Gerichtsbeschluss deutlich, dass der Bund-Länder-Beschluss nur Empfehlungscharakter habe. Das Hamburger Amt für Migration dürfe sich darauf mithin nicht berufen.

Die beiden Organisationen versuchen mit weiteren Klagen, die Einführung restriktiv ausgestalteter Bezahlkarten zu stoppen. »Die Entscheidung aus Hamburg bestätigt, dass eine pauschale Bargeldobergrenze von 50 Euro für Schutzsuchende nicht haltbar ist, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden«, betonte Lena Frerichs, Verfahrenskoordinatorin der GFF.

Wiebke Judith, die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, erinnerte daran, dass die Hamburger »SocialCard« den Alltag der Nutzer »massiv« erschwere. »Günstige Onlineeinkäufe oder private Gebrauchtwareneinkäufe sind mit der Bezahlkarte ebenso wenig möglich wie der Abschluss eines Handyvertrages oder die Anmeldung im Sportverein«, so Judith. Zudem werde sie nicht in jedem Geschäft akzeptiert.

Hamburg startete im Februar 2024 als erstes Bundesland mit der Bezahlkarte. Das Sozialgericht Hamburg stellt nun klar, dass eine pauschale Obergrenze, wie sie der Bund-Länder-Beschluss empfiehlt, nicht rechtens ist. Die individuelle Festlegung eines Bargeldlimits werde aber untragbaren Aufwand für die überlasteten Kommunen erfordern, gibt Wiebke Judith zu bedenken. Bezahlkarten ohne Bargeldbeschränkung wären mithin sinnvoll und würden die Rechte der Empfänger wahren.

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