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- Kommentar zur Abschiebung nach Afghanistan
Legitimation für Taliban
Negin Behkam über Abschiebungen nach Afghanistan
Deutschland hat erstmals seit der Machtübernahme der Taliban Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Damit verletzt die Bundesrepublik ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen und legitimiert die Taliban.
Am frühen Freitagmorgen, wenige Stunden vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, ist ein Abschiebeflug mit 28 Straftätern nach Afghanistan gestartet. Und dies, obwohl alle wissen, dass seit der Machtübernahme der Taliban in Kabul im August 2021 die menschenrechtliche und humanitäre Situation in dem Land am Hindukusch katastrophal ist. Keine Straftat eines Geflüchteten legitimiert Abschiebungen in ein Land, in dem den Abgeschobenen Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und Steinigungen drohen. Zu Recht wird das in der europäischen Menschenrechtskonvention untersagt. Denn Menschenrechte gelten uneingeschränkt für alle Menschen – auch für Straftäter.
Gleichzeitig mit diesem Flug schickt Deutschland ein fatales Zeichen und legitimiert eine Kooperation mit dem Taliban-Regime, das Frauen seit Neuestem sogar das Sprechen in der Öffentlichkeit verbietet. Die Abschiebungen nach Afghanistan sind vor allem für die Taliban eine gute Nachricht. Sie zeigen, dass westliche Staaten die Zusammenarbeit mit den Machthabern in Afghanistan suchen und auf sie angewiesen sein können. Bedauerlich ist auch, dass derartige fragwürdige Einsätze unter dem Label einer »feministischen Außenpolitik« in die Geschichte eingehen. Wie man das auch vermarktet: Islamismus und Terror kann man nicht bekämpfen, indem man mit Terrorregimen zusammenarbeitet.
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