Fraktionen in Erfurt gegen rechtsextremen Präsidenten

Änderung der Geschäftsordnung des Landtages soll der AfD erstes Vorschlagsrecht nehmen

Am 26. September soll in Thüringen die konstituierende Sitzung des Landtags stattfinden. Vor und hinter den Kulissen werden die Möbel gerückt.
Am 26. September soll in Thüringen die konstituierende Sitzung des Landtags stattfinden. Vor und hinter den Kulissen werden die Möbel gerückt.

Weil die derzeitige Rechtslage zur Wahl eines Präsidenten des Thüringer Landtages der AfD die Gelegenheit bieten könnte, in der nächsten Woche eine politische Krise auszulösen, will eine sich abzeichnende Landtagsmehrheit wichtige Regeln ändern. Die Fraktionen von CDU und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kündigten am Donnerstag an, kommende Woche eine Änderung der Geschäftsordnung zu beantragen. Diese zielt darauf ab, dass schon im ersten Wahlgang Kandidat*innen aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden können.

Bislang hat die stärkste Fraktion zunächst das Vorschlagsrecht für das Amt – also die vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD. Die anderen Fraktionen können demnach erst ab dem dritten Wahlgang alternative Kandidat*innen aufstellen. Dieser Passus in der Geschäftsordnung des Landtages soll nach dem Willen von CDU und BSW gestrichen werden. Gewählt wäre dann der Bewerber, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Eine solche Änderung der Geschäftsordnung des Landtages kann mit einfacher Mehrheit und damit auch gegen die AfD beschlossen werden.

Vertreter von CDU und BSW begründen diesen Vorstoß damit, dass sie der AfD die Gelegenheit für parlamentarische Tricksereien nehmen wollen. »Wir dürfen es nicht zulassen, dass der Thüringer Landtag als Institution beschädigt wird«, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Bühl. Ziel des Antrages sei es, den Ablauf der konstituierenden Sitzung abzusichern und das Parlament handlungsfähig zu machen. Dazu brauche es einen Landtagspräsidenten, »der das Format und die charakterliche Eignung besitzt, seine Aufgabe als Hüter der Demokratie zu erfüllen«.

Der parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion, Tilo Kummer, sagte, auch für seine Fraktion stehe der Wunsch im Vordergrund, die Wahl eines Landtagspräsidenten rechtssicher zu gestalten. Das sei auch deshalb nötig, um den Landeshaushalts für das Jahr 2025 zügig beraten zu können.

»Wir begrüßen die Initiative«, sagte der Linke-Fraktionsvorsitzende Christian Schaft. Zwar wolle seine Fraktion erst kommende Woche klären, ob sie diesen Antrag mittrage. Schon jetzt sei aber klar, »dass das grundsätzlich ein Weg sein dürfte, den man mitgehen kann«. Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Janine Merz, sagte, für die Sozialdemokraten stehe bereits fest, dass sie ihn »vollumfänglich mittragen«.

Erwartbar dürfte die AfD argumentieren, mit dem Vorstoß von CDU und BSW solle ihr ein hohes Staatsamt verwehrt werden, das ihr nach der parlamentarischen Tradition in Deutschland zustehe. »Moderne bricht halt auch gern mal mit Traditionen«, entgegnete Merz. Auch mit geänderter Geschäftsordnung bleibe es der AfD unbenommen, einen eigenen Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten zu benennen, erklärte Schaft.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Torben Braga, glaubt dagegen, dass der Landtag vor der Wahl eines Präsidenten gar nicht über eine neue Geschäftsordnung abstimmen darf.

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