Berlin: Bubatz-Bußgelder beschlossen

Senat regelt Cannabiskonsum und -anbau – mit Monaten Verspätung

Heimgärtner aufgepasst: Auch für den Cannabis-Anbau zu Hause gelten Beschränkungen.
Heimgärtner aufgepasst: Auch für den Cannabis-Anbau zu Hause gelten Beschränkungen.

Ein glimmendes Licht am Ende des Tunnels: Nach Monaten der Verzögerung stellt der Senat die behördlichen Weichen für den Anbau und Konsum von Cannabis. Bei seiner Sitzung am Dienstag beschloss der Senat eine Rechtsverordnung, die die Genehmigung von Anbauvereinigungen regelt und einen Bußgeldkatalog festlegt. Das verkündete Gesundheitsstaatssekretärin Ellen Haußdörfer (SPD) bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung.

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Der Bußgeldkatalog sieht empfindliche Strafen für Kiffer vor, die sich nicht an die gesetzlich festgehaltenen Regeln halten. So sollen Menschen, die in der Öffentlichkeit mehr als die erlaubten 25 Gramm Cannabis mit sich führen, mit Bußgeldern zwischen 250 bis 1000 Euro belegt werden. Wer Cannabis in der Gegenwart von Minderjährigen konsumiert, soll eine Strafe von 300 bis 1000 Euro zahlen müssen. Besonders hoch sollen die Strafen für diejenigen ausfallen, die illegalerweise Cannabissamen von außerhalb der EU einführen: 100 bis 30 000 Euro sollen hier fällig werden. »Das ist wichtig, damit man eine Bandbreite für den individuellen Verstoß hat«, begründete Haußdörfer die große Spannbreite bei diesem Vergehen.

In den Monaten seit April, als die Cannabis-Legalisierung rechtlich wirksam wurde, hat die Berliner Polizei bislang 80 Anzeigen aufgenommen, wie ein Polizeisprecher am Dienstag bekannt gab. Allein in 41 Fällen ging es dabei um das Kiffen in den sogenannten Konsumverbotszonen, etwa in Sichtweite von Schulen. Die Anzeigen wurden bislang nur in den zuständigen Polizeidirektionen gesammelt.

Die Rechtsverordnung soll bereits in der kommenden Woche in Kraft treten. Berlin ist damit das letzte Bundesland, das den Konsum und Anbau von Cannabis noch nicht reguliert hat – obwohl der Bundesgesetzgeber eigentlich vorgesehen hatte, dass schon zum 1. Juli alles geregelt sein sollte. Lange lähmte ein Behördenstreit den Klärungsprozess: Die Senatsverwaltung hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Bezirke Anträge auf Gründung einer Anbauvereinigung genehmigen sollten. Doch die wehrten sich, weil sie nicht genügend Personal vorhanden sahen.

Am Ende steht nun ein Kompromiss: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) werde künftig die »sachliche Zuständigkeit« für die Anbauvereinigungen haben, so Haußdörfer. Das Lageso soll also die Genehmigungen übernehmen. Dafür sollen dort zwei neue Stellen für die Bearbeitung der Anträge geschaffen werden. Formulare und Merkblätter sollen nun schnellstmöglich ausgearbeitet und ein Funktionspostfach eingerichtet werden.

Dass die Regeln für die Anbauvereinigungen auch eingehalten werden, sollen dagegen die bezirklichen Ordnungsämter kontrollieren. Diese seien auch bislang für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig gewesen, so Haußdörfer. »Die Ordnungsämter sind prädestiniert für diese Aufgabe«, sagte sie. Ob die dortigen Mitarbeiter ausreichen, um den Kontrollaufwand zu stemmen, müsse noch evaluiert werden.

»Erwachsene sollen ein Bewusstsein für schädliche Wirkungen entwickeln.«

Ellen Haußdörfer (SPD)
Gesundheitsstaatssekretärin

Eine Anbauvereinigung darf künftig maximal 500 Mitglieder umfassen. In den Anbauvereinigungen soll legal Cannabis angebaut und an die Mitglieder weitergegeben werden. Ihre Zahl soll auf einen Anbauverein auf 6000 Einwohner begrenzt werden. Dass die so theoretisch mögliche Zahl von mehr als 600 Anbauvereinigungen in Berlin erreicht werden könne, hält Haußdörfer allerdings für unwahrscheinlich. »Ich gehe nicht davon aus, dass wir in die Nähe einer dreistelligen Zahl kommen«, sagte sie.

In den Anbauvereinigungen selbst sollen zudem Präventionsbeauftragte benannt werden. »Erwachsene sollen ein Bewusstsein für schädliche Wirkungen entwickeln«, sagte Haußdörfer. Die Präventionsbeauftragten sollen an staatlichen Suchtberatungsstellen Schulungen erhalten. Eine entsprechende Beratungsstelle habe sich schon bereit erklärt, die Schulungen durchzuführen, so die Staatssekretärin.

Bislang seien bei den Bezirken 23 Anträge auf Gründung einer Anbauvereinigung eingegangen, referierte Haußdörfer. In Marzahn-Hellersdorf sei ein Antrag bereits genehmigt worden. Weil sich viele Anbauvereine in Berlin gründen, aber Anbauflächen in Brandenburg nutzen wollen, sei eine enge Zusammenarbeit mit dem Nachbarbundesland notwendig, so Haußdörfer.

Ganz überstanden ist das Behördenchaos rund um Cannabis für den Senat allerdings noch immer nicht: Es soll noch eine zweite Rechtsverordnung folgen, die die Aufgaben der Bezirke abschließend regelt. Vorher müsste allerdings noch der Rat der Bürgermeister, in dem Vertreter der Bezirke sitzen, beteiligt werden, so Haußdörfer. Mit der zweiten Rechtsverordnung soll dann eine endgültige »Klarstellung« über die Rolle der Bezirke erfolgen. Bis wirklich alle Fragen zum Cannabisanbau in Berlin geklärt sind, kann also noch die eine oder andere Rauchwolke in den Himmel steigen.

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