- Politik
- Verwaltungsgericht Weimar
AfD-Antrag gegen Gedenkstätte Buchenwald teilweise erfolgreich
Wahlempfehlung gegen Rechtsextreme ging laut Gericht zu weit
Weimar. Im Streit um einen Brief der Gedenkstätte Buchenwald vor der Landtagswahl hat das Verwaltungsgericht Weimar einen Antrag der Thüringer AfD auf Unterlassung teilweise abgewiesen. Allerdings ging ein Aufruf der Gedenkstätte, die AfD nicht zu wählen, zu weit, wie aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts hervorgeht, der dpa vorliegt. Demnach muss die Stiftung einen entsprechenden Satzteil auf ihrer Internetseite löschen.
»Mit dem Aufruf, eine bestimmte Partei nicht zu wählen, greift die Antragsgegnerin in die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung des Volkes ein«, argumentiert das Gericht. Der betreffende Satzteil verstoße gegen das Neutralitätsgebot. Alle anderen Antragspunkte der AfD wies das Gericht zurück. Mehrere Medien hatten darüber berichtet. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Hintergrund ist ein Brief und eine auf der Internetseite der Stiftung veröffentlichte Erläuterung. Mit dem Brief wandte sich der Stiftungsdirektor Jens-Christian Wagner vor der Landtagswahl an die Thüringer Wählerinnen und Wähler und äußerte darin Sorgen.
Wagner schrieb beispielsweise: »Mit der AfD tritt am 1. September eine Partei an, die das Leiden der Opfer des Nationalsozialismus auch in den thüringischen Konzentrationslagern Buchenwald und Mittelbau-Dora aus der Erinnerung tilgen will.« Dem Gerichtsbeschluss zufolge stellt dies eine »sachgerechte Bewertung, die auf einem Tatsachenkern beruht« dar. Die Thüringer AfD-Fraktion nannte Wagners Satz nach Eingang des Gerichtsbeschlusses hingegen eine Falschbehauptung.
Nach Ansicht des Gerichts ist es eine sachgerechte Bewertung, dass Wagner schrieb, Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke gelte als gesichert rechtsextrem. Gleiches gelte für die Bewertung »Er versucht, die nationalsozialistische Sprache wieder salonfähig zu machen und lässt sich auch von zwei Gerichtsurteilen nicht abhalten.« Wegen der Verwendung einer Nazi-Parole wurde Höcke jüngst zweimal zu Geldstrafen verurteilt. In beiden Fällen ging er in Revision. Der Landesverfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.
Als zulässig bewertete das Gericht auch, dass Wagner der AfD positive Bezüge zum Nationalsozialismus vorwarf. Wenn Zitate von Franz Langheinrich und Arthur Moeller van den Bruck zustimmend zitiert werden, dürfe die Gedenkstätte hierauf mit der Wertung reagieren, dass »positive Bezüge zum Nationalsozialismus« gesetzt werden, heißt es im Beschluss. Die AfD hatte ein Lied von Franz Langheinrich ihrem Wahlprogramm vorangestellt. »Welt«-Recherchen zufolge hatte Langheinrich nationalsozialistische Ideologie verbreitet und Texte im NS-Blatt »Völkischer Beobachter« veröffentlicht.
Gedenkstättenleiter Wagner erklärte nach Zugang des Gerichtsbeschlusses, der Schutz der Stiftung und ihrer Aufgaben lasse gegen geschichtsrevisionistischen Positionen keine Neutralität zu. Die Thüringer AfD-Fraktion teilte mit, den Gerichtsbeschluss prüfen zu wollen. dpa/nd
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