Pflegebeitrag: Wer den Cent nicht ehrt

Für Rentner und Bürgergeld-Bezieher könnte im Sommer 2025 ein einmalig höherer Anteil an der Pflegeversicherung anfallen.

Die Pflegebeiträge steigen mit Blick auf die Pflegereform – sie wurde aber so lange hinausgezögert, dass die Rentenversicherung wohl eine überhöhte Beitragszahlung umlegen muss.
Die Pflegebeiträge steigen mit Blick auf die Pflegereform – sie wurde aber so lange hinausgezögert, dass die Rentenversicherung wohl eine überhöhte Beitragszahlung umlegen muss.

Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung – das Wort in schönstem Bürokratendeutsch, kurz PBA 2025, bezeichnet eine Maßnahme zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Durch sie soll sich deren Beitragssatz ab 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte erhöhen. Die Verordnung soll mit Blick auf die Pflegereform einerseits die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherstellen, andererseits Zeit freischaufeln, um die Finanzierung der Konzepte nachhaltiger zu gestalten. Der steigende Bevölkerungsanteil der Pflegebedürftigen aufgrund der alternden Bevölkerung sowie gestiegene Personalkosten erschwerten dies zuletzt immer mehr.

Auf lange Sicht soll die PBA 2025, die vergangene Woche den Bundestag passierte, die Beitragsentwicklung dämpfen. Kurzfristig heißt das jedoch: steigende Versicherungsbeiträge, auch für Rentner*innen. Diese könnten, so ergab eine kleine Anfrage von Matthias W. Birkwald, Rentensprecher der Gruppe Die Linke im Bundestag, einmalig überproportional hoch steigen.

Aus verwaltungstechnischen Gründen kann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Pflegeversicherungsbetrag nämlich erst zum 1. Juli 2025 bei Rentner*innen abziehen. Dann erhöht sich jedoch auch der allgemeine Rentenwert und damit die Rente. Damit kann es sein, dass die Pflegebeiträge wegen der bereits angehobenen Renten höher ausfallen werden. Kurz: Die Pflegeverordnung wurde so lange hinausgeschoben, dass die DRV die Maßnahmen nicht mehr rechtzeitig umsetzen kann, ohne die Kosten umzulegen.

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Auf »nd«-Anfrage heißt es vonseiten des Spitzenverbands der Krankenkassen, dass es sich hierbei um eine Sonderregelung für Personen in gesetzlicher Rentenversicherung, aber auch für Personen, die über die Alterssicherung der Landwirte versichert sind sowie Personen, die Arbeitslosen- oder Bürgergeld beziehen, handele. Bei einer Rente von monatlich 1500 Euro gehe es demnach um eine überhöhte Beitragszahlung von 0,63 Euro.

Aus dem SPD-geführten Gesundheitsministerium gibt es dazu auf Birkwalds Anfrage keine eindeutige Antwort: Aktuell fänden hierzu zwischen den Beteiligten Gespräche statt. Der Abschluss jener Gespräche sei, so eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums (SPD) gegenüber »nd«, noch nicht absehbar. Vonseiten der DRV gab es dazu bis Redaktionsschluss keine Rückmeldung.

»Die Bundesregierung kann nicht klar benennen, von welcher Rente die Pflegebeiträge abgezogen werden«, sagt Birkwald dazu. Da die Renten in Deutschland ohnehin viel zu niedrig seien, zähle für Rentner*innen »jeder Cent«. Mit dem Bruch der Ampel-Regierung liegt auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rentenreform auf Eis.

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