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Verwaltung für Fortgeschrittene

Sarah Yolanda Koss schlägt eine andere Richtung im Bürgergeld-Diskurs vor

Wenn Personalkosten überhand nehmen, passiert das in Jobcentern häufig auf Kosten der Bürgergeld-Empfänger*innen.
Wenn Personalkosten überhand nehmen, passiert das in Jobcentern häufig auf Kosten der Bürgergeld-Empfänger*innen.

Wasser auf die Mühlen der Merz’schen Bürgergeld-Debatte: Die Bertelsmann-Stiftung kommt in einer neuen Studie zum Schluss, Jobcenter würden für Verwaltung mehr Geld ausgeben als für Arbeitsförderung – zum Teil läge das Verhältnis bei 70 zu 30. Zu viel Geld für Verwaltung, nieder mit der Bürokratie, senkt die Ausgaben, lang leben die Sanktionen! Nicht?

Nö. Denn Verwaltungskosten bestehen zum größten Teil aus Personalkosten. Das Personal ist – Überraschung – auch für die Vermittlung arbeitsfördernder Maßnahmen zuständig. Allein deshalb macht eine Unterteilung in Verwaltung und Arbeitsförderung wenig Sinn. Was die Bertelsmann-Stiftung mit Arbeitsförderung meint, sind die sogenannten Eingliederungsmaßnahmen, also Weiterbildungen oder Praktika. Aus jenem Fördertopf können Jobcenter Geld für Verwaltungskosten umschichten.

Und dabei haben sie zum Teil keine Wahl – das eigentliche Problem. Denn steigen die Tariflöhne, zum Beispiel wegen eines Inflationsausgleichs, stark an, steigen auch die Verwaltungskosten. Wenn diese nicht ausreichend vorfinanziert sind, nehmen die Jobcenter das Geld anderswo her. Aber nicht von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die zum großen Teil an Menschen gehen, die wegen Erkrankung, Pflege Angehöriger oder Ausbildung gar nicht arbeiten können. Sie sind richtigerweise gesetzlich gesichert. Bleibt nur noch die Arbeitsförderung. Die logische Konsequenz müsste demnach sein: Jobcenter – und damit Weiterbildungen – endlich gebührend auszufinanzieren.

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