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Bodycams: Kein Vertrauen in die Selbstkontrolle

Jule Meier und Lola Zeller zum Einsatz von Bodycams bei der Polizei

  • Jule Meier und Lola Zeller
  • Lesedauer: 2 Min.
Polizist*innen haben die alleinige Kontrolle über das Ein- und Ausschalten der Bodycams.
Polizist*innen haben die alleinige Kontrolle über das Ein- und Ausschalten der Bodycams.

Welche Szenen könnten wir auf den Videoaufnahmen der Polizist*innen vom 14. März in Dortmund sehen, bevor Najib Boubaker starb? Wir können darüber nur spekulieren, denn die Bodycams waren ausgeschaltet. Worüber wir nicht spekulieren müssen: Ein Polizist tötete den 70-jährigen Epileptiker durch einen Bauchschuss.

Bodycams sollen schützen. In erster Linie zwar die Beamten, aber auch die Bevölkerung. »Die zu kontrollierenden Polizist*innen haben es über das Auslösen der Bodycam selbst in der Hand, ob sie sich mit diesem Instrument auch kontrollieren lassen«, heißt es in einer aktuellen Berliner Studie dazu. Das selbe Problem besteht beim Zugriff auf das Videomaterial. Die Wissenschaftler*innen empfehlen ein »automatisiertes Auslösen« oder das Einsichtsrecht des unabhängigen Polizeibeauftragten zu stärken. Ob in der aktuellen politischen Stimmung allerdings eine Minderung polizeilicher Kontrolle umsetzbar ist, ist fraglich.

So bleibt der Einsatz der eigenen Kamera derzeit das verlässlichste Mittel der Zivilgesellschaft. Dennoch können Bodycams helfen, Fälle von Polizeigewalt und Tode in Folge von Polizeieinsätzen aufzuklären. Damit dies gelingt, darf das An- und Ausschalten der Kameras nicht beliebig vom Beamten gesteuert werden. Der Berliner Polizeibeauftragte klagt aktuell vor dem Verwaltungsgericht, um Einsicht in Bodycam-Aufnahmen eines gewaltvollen Polizeieinsatzes zu bekommen. Sollte er Erfolg haben, könnte dies wegweisend sein für einen demokratischeren Einsatz von Bodycams.

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