Emmely bald wieder vor Gericht?

Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren wegen »Vortäuschung einer Straftat«

  • Joel Vogel
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Geschichte der als Emmely bekannt gewordenen Berliner Kassiererin ist zum Symbol für soziale Ungerechtigkeit geworden. Ein zynischer Fachartikel des wirtschaftsnahen Rechtsprofessors Volker Rieble könnte ein Ermittlungsverfahrens gegen Emmely nach sich ziehen.
Emmely bald auf der Anklagebank statt dem eigenen Sofa?
Emmely bald auf der Anklagebank statt dem eigenen Sofa?

Bereits zwei Kündigungsschutzprozesse gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber – die Kaiser’s Tengelmann AG – hat Emmely verloren. Beide Gerichte hielten die Version ihres Arbeitgebers für stichhaltig, wonach die Kassiererin zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Dass eine derartige Bagatelle genügte, eine bis dahin unbescholtene Kassierin in den Hartz IV-Bezug zu schicken, und dass der Arbeitgeber nicht einmal einen Beweis für das angebliche Fehlverhalten seiner Angestellten bringen musste, sorgte in der Öffentlichkeit für Empörung. Die Justiz fühlte sich angegriffen – zu recht.

Seit Ende letzter Woche scheint die Justiz nun den Versuch zu unternehmen, die Fahrtrichtung zu wechseln. Mitnichten jedoch zu Emmelys Vorteil. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft nach Aussage der Pressesprecherin Simone Herbeth, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen Emmely einleiten werde. Der Vorwurf: Vortäuschung einer Straftat. Auslöser dieses Vorgangs ist ein zynisch schäumender Artikel in der juristischen Fachzeitschrift »Neue Juristische Wochenschrift« und die Berichterstattung des »Tagesspiegel« darüber. In dem juristischen Artikel diffamiert der Verfasser, Volker Rieble, Emmely als »notorische Lügnerin« und wirft ihr strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Sie soll angeblich eine Kollegin unrechtmäßig belastet haben, um sich selbst von dem Vorwurf der Unterschlagung zu entlasten.

Tatsächlich hat sie die ihr einzig mögliche Verteidigungsstrategie im Falle einer Verdachtskündigung gewählt und Möglichkeiten, wie die umstrittenen Pfandbons in die Kassenabrechnungen gelangt sein könnten, genannt. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft konnte gegenüber dem ND keine Auskunft darüber geben, ob bereits die Verwendung des Konjunktivs den Tatbestand der Vortäuschung einer Straftat erfülle.

Rieble konstatiert in seinem Artikel ein »erhebliches öffentliches Interesse« an dem Fall Emmely und rief damit die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Gemeint sind damit die angeblichen Verfehlungen der Barbara E., genannt Emmely, und nicht die öffentliche Diskussion, die er als »von Frau E. betriebene Kampagne« diffamiert.

»Das ist aberwitzig«, sagt Benedikt Hopmann, Rechtsanwalt von Emmely. »Als ob eine Kassiererin nur mit den Fingern schnippen müsse, und ARD, ZDF und die Tagespresse stehen bereit. Kommt dem Professor Rieble nicht in den Sinn, dass das Urteil selbst die Empörung ausgelöst haben könnte?« Durch eben diese öffentliche Debatte sieht Rieble jedoch den Rechtsstaat bedroht. Auf Nachfrage des ND erklärte er, dass letztlich »mit dem Vehikel der sozialen Gerechtigkeit eine gesetzesfreie Kadi-Justiz« gefordert würde, die die richterliche Unabhängigkeit gefährde.

Gregor Zattler vom Solidaritätskomitee für Emmely äußerte sich kopfschüttelnd zu den polemischen Anwürfen: »Unsere harmlose Kampagne, die sich in allen Belangen an die Straßenverkehrsordnung hält und brav eine Petition beim Bundestag einreichte, gefährdet für Herrn Rieble bereits den Rechtstaat.« Die Petition zu Einführung einer Bagatellgrenze für Kündigungen ist vorerst in den bürokratischen Winkeln der politischen Meinungsbildung verschwunden. Gefordert wurde darin eine gesetzliche Grundlage für Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Die nämlich beruhen im Falle von Verdachtskündigungen und solchen wegen Bagatelldelikten auf Richterrecht, also der Tradierung von Urteilen, und nicht Gesetzestexten.

Weniger fraglich ist die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Herrn Rieble selbst. Als Professor des an die Universität München angegliederten Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, wird sein Gehalt von einer Stiftung dreier Arbeitgeberverbände gezahlt. Das Institut finanziert unter anderem ein Forschungsprojekt zu den rechtlichen Möglichkeiten der »außerordentlichen Kündigung Unkündbarer«.

Letztlich zeigt die aktuelle Debatte, wie politisch der Fall Emmely ist. Wie groß die Kluft zwischen sozialer Realität und Rechtsprechung ist, zeigen die vielen ähnlichen Fälle, die aufgrund der öffentlichen Debatte ans Licht kamen. Ob diese am nächsten Dienstag durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes verringert wird, bleibt abzuwarten. Dann fällt die Entscheidung, ob Emmelys Fall noch einmal vor Gericht aufgerollt wird.

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