Rechtsbeugung: Richter lässt Heimbewohner ohne Anhörung ans Bett fesseln
Bundesgerichtshof
Ein Richter aus Baden-Württemberg, der Pflegeheimbewohner serienweise ohne die vorgeschriebene Anhörung ans Bett fesseln ließ, muss wegen Rechtsbeugung ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Juristen aus Nürtingen als unbegründet verworfen und damit seine Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft bestätigt. Das Landgericht Stuttgart hatte den damals 45-Jährigen im November der Rechtsbeugung in 47 Fällen für schuldig befunden.
Der Vormundschaftsrichter hatte über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren Pflegeheimbewohnern Bauchgurte und Bettgitter verordnet, ohne sie vorher persönlich anzuhören – was aber zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Um das zu vertuschen, fertigte er falsche Anhörungsprotokolle. Nach den Erkenntnissen der Stuttgarter Richter unterließ er dies nicht etwa – wie von ihm behauptet – aus beruflicher Überlastung, sondern aus Bequemlichkeit und zur Vermeidung weiter Fahrtwege. (Az: 1 StR 201/09 - Beschluss vom 24. Juni 2009) Der Angeklagte hatte es für ausreichend gehalten, sich durch Gespräche mit dem Pflegepersonal und Einsicht der Pflegeakten einen Eindruck zu verschaffen – aber selbst dies laut Gericht nicht in allen Fällen. Dass die angeordneten Maßnahmen in vielen Fällen tatsächlich nötig waren, ändere nichts an der Strafbarkeit.
Der Täter war aufgeflogen, weil er einige Anhörungsprotokolle auf Termine datiert hatte, zu denen die Betroffenen bereits gestorben waren.
Internet: www.bundesgerichtshof.de
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