Das Volk wird nicht gefragt
In Dänemark keine Klage gegen Teilnahme am Irak-Krieg möglich
Das Urteil der neun Richter des Obersten Gerichts Dänemarks war eindeutig: Die 25 Kläger des »Grundgesetzkomitees 2003« haben kein persönliches Interesse nachweisen können, um eine Klage gegen den dänischen Staat, personifiziert im Regierungschef, führen zu können. »Keiner der Kläger ist anders oder besonders von dem Parlamentsbeschluss berührt, am Irak-Krieg teilzunehmen, als die übrige Bevölkerung« lautet die Hauptbegründung der Richter. Damit wiesen sie die Klage des Komitees damit ab, einen vermuteten Verfassungsbruch zu untersuchen. Es nützte auch nichts, dass einer der Kläger einen Sohn hatte, der als Soldat im Irak im Kampf sein leben verlor. Neben dem Komitee, in dem 350 Bürger organisiert sind, wird die Klage von weiteren 4000 Dänen namentlich unterstützt.
Mit ihrem Nein schlossen sich die Richter dem Urteil des Landesgerichts Ost an, das 2007 in gleicher Weise entschieden hatte. Beide Gerichte konzentrierten sich in ihren Urteilen auf den Artikel 19 des dänischen Grundgesetzes, der es dem Land verbietet, an einem Krieg ohne klares UN-Mandat teilzunehmen.
»Die Ideale, die man nach den Nürnberger Prozessen und der Verfassungsreform haben konnte, sind damit vom Tisch«, kommentierte Bjørn Elmquist das Urteil. Er ist nicht nur Rechtsanwalt des Komitees, sondern auch früherer rechtspolitischer Sprecher der Radikalen Partei.
Der umstrittene Artikel sagt aber lediglich aus, dass die Regierung nicht ohne parlamentarische Zustimmung Krieg führen kann. Die Richter legen Wert darauf, dass Parlament und Regierung in Fragen von Krieg und Frieden das uneingeschränkte Recht haben, Entscheidungen zu treffen. Die bürgerlichen Regierungsparteien sowie die sozialdemokratische Opposition stimmten damals der Kriegsteilnahme zu. dänische Soldaten nach Irak zu schicken. Das Grundgesetzkomitee ist sich im Moment nicht einig, ob man den Kampf aufgeben soll in der Hoffnung, dass die nächsten Wahlen eine andere Art Urteil fällen werden, oder ob man den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anrufen will.
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