Finanzprodukte: Provision verschwiegen – Bank muss Schadenersatz zahlen
Urteil
Wer Finanzprodukte verkauft und dabei Provisionen verschweigt, muss dem Kunden Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gab mit diesem Urteil in acht Fällen Klägern recht, die auf Anraten ihrer Bank Anteile eines Medienfonds erworben hatten. Was das Geldinstitut nicht sagte: Für den Verkauf der Anteile strich es eine Provision von 8,25 Prozent ein. Die Bank habe einen Interessenkonflikt verschwiegen und ihre Beratungspflicht »schuldhaft verletzt«.
Der Fonds war zudem als »Garantiefonds« bezeichnet worden – tatsächlich drohte den Kunden im schlimmsten Fall ein Totalverlust ihres Kapitals. Die Kunden, die zwischen 25 000 und 50 000 Euro eingesetzt hatten, waren vor Gericht gezogen, nachdem sich der Fonds negativ entwickelt hatte. Zuvor gaben bereits die Landgerichte in Baden-Baden, Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe den Klagen statt. Berufungen der Bank blieben erfolglos.
Der Bundesgerichtshof hatte 2006 bei Aktienfonds bereits ähnlich entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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