Dienst nicht gegen das Gewissen

Seit 1990 nimmt die Pflichtzeit stetig ab

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Die Verweigerung des Wehrdienstes ist ein Grundrecht, das jedem Staatsbürger der Bundesrepublik zusteht. In Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.«

1956 hat die Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer (CDU) die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Gleichzeitig wurden die Verweigerer verpflichtet, einen »zivilen Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr zu leisten«. Das Gesetz über den Kriegsersatzdienst trat im Januar 1960 in Kraft. Erst ein Jahr später, am 1. April 1961, traten die ersten 340 anerkannten Kriegsdienstverweigerer ihren zwölfmonatigen Dienst an. Wenige Monate später wurde die Dauer auf 18 Monate angehoben.

Die 18-monatige Dienstzeit galt bis 1973, dann wurde sie auf 16 Monate reduziert. Außerdem wurden der »zivile Ersatzdienst« in »Zivildienst« umbenannt und das Bundesamt für Zivildienst in Köln gegründet. 1984 wurde die Dienstzeit auf 20 Monate aufgestockt. Der Grund war der Wehrdienst, der damals 15 Monate dauerte. Nach dem damals geltenden Zivildienstgesetz musste der Ersatzdienst ein Drittel länger sein als der Dienst an der Waffe.

Nach dem Anschluss der DDR an die Bundesrepublik wurde mit der »Verordnung über den Zivildienst« in Ostdeutschland der Zivildienst eingeführt. Im Juli 1990 beschloss die Bonner Regierung mit Helmut Kohl (CDU) an der Spitze, die Dauer auf 15 Monate zu verkürzen. Sechs Jahre später betrug sie 13 Monate, 2000 waren es 11 und 2002 noch 10 Monate.

Im November 2004 wurde der Zivildienst auf neun Monate verkürzt und damit an die Wehrdienstdauer angeglichen. Jens Kreuter, der aktuelle Bundesbeauftragte für den Zivildienst, trat im Oktober 2006 sein Amt an.

Christian Klemm

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