Kassen zahlen für Akupunktur

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Seit 2006 ist Akupunktur bei einigen Erkrankungen eine Leistung der gesetzlichen Kasse. Doch wann kommen Patienten in ihren Genuss? Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wird diese Frage häufig gestellt.

So hatte ein Mann aus Gießen die UPD-Beratungsstelle aufgesucht. Seit einem Jahr schmerzte seine Lendenwirbelsäule. Bisher hatte er von seinem Orthopäden Schmerztabletten verschrieben bekommen. Ein Bekannter berichtete ihm von der Akupunkturtherapie. Herr M. sucht Rat. UPD-Beraterin Sabine Burk aus Gießen konnte ihm sagen: »Die Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation ist bei zwei Erkrankungen möglich: bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder in mindestens einem Kniegelenk durch Arthrose.«

Eine Akupunkturbehandlung sei allerdings erst möglich, wenn die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die Behandlung mit jeweils bis zu zehn Sitzungen solle innerhalb von sechs Wochen erfolgen. »In begründeten Ausnahmen können bis zu 15 Sitzungen innerhalb von zwölf Wochen erfolgen.« Eine erneute Behandlung erfolge frühestens zwölf Monate nach Abschluss der Nadeltherapie. Um die Akupunktur als Kassenleistung abrechnen zu können, sagt Sabine Burk, muss der Arzt entsprechende Fortbildungen nachweisen. Patienten mit Kopfschmerzen, Hüft- oder Ellenbogenbeschwerden müssten die Nadeltherapie dagegen weiterhin selbst zahlen.

Die Kosten für die Akupunkturbehandlung von Herrn M. aus Gießen wurden ohne Probleme von seiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen. ND

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