Etappensieg

Martin Kröger über das Verfassungsgerichtsurteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Das gestrige Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die Transparenz und die parlamentarische Kontrolle. Denn der Senat darf den Abgeordneten künftig nicht mehr pauschal mit dem vagen Hinweis auf private oder überwiegende öffentliche Interessen den Einblick in Akten verwehren, sondern er muss ein solches Verbot künftig zumindest haarklein begründen. Im Fall der Berliner Wasserbetriebe dürfte dies dem Senat ziemlich schwerfallen. Schließlich handelt es sich um ein Monopolunternehmen.

Wenn nun die Grünen frohlocken, das Urteil sei eine »schallende Ohrfeige« für den Senat, haben sie in einem Punkt sicher recht: Ausdrücklich verwies der Verfassungsgerichtshof nämlich darauf, dass es nicht Aufgabe des Senats sei, das Einsichtsinteresse eines Abgeordneten politisch zu bewerten. Ein Wink mit dem Zaunpfahl auf eine Kompetenzüberschreitung des Finanzsenats. An dessen Arbeit die Richter auch sonst kaum ein gutes Haar ließen: Nicht plausibel, ohne Begründung, fehlerhaft, abstrakt und pauschal seien die Begründungen für die Ablehnung des Einsichtsbegehrens der Grünen-Abgeordneten gewesen.

Man darf gespannt sein, welche Folgen das Urteil hat. So oder so ist es ein erneuter Hinweis darauf, dass die Offenlegung der Geheimverträge der Teilprivatisierung der BWB wieder eine Etappe näher gerückt ist.

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