Uni Köln hält Vertrag weiter geheim
Wachsende Kritik an der Kooperation mit dem Bayer-Konzern
Datenschützer sind besorgt und diese Besorgnis haben sie jetzt auch der Kölner Uni mitgeteilt. Sie berufen sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz von NRW. Doch die Hochschule bestritt von Anfang an, dass es auf den Vertrag anwendbar ist und lehnt die Veröffentlichung des Dokuments beharrlich ab. Es könnten Wettbewerbsnachteile entstehen. Zudem gelte für den Bayer-Konzern das Betriebsgeheimnis, lauteten die Begründungen. »Aus unserer Sicht ist die Wissenschaftsfreiheit höher einzuschätzen als die Informationsfreiheit«, erklärt der Sprecher der Kölner Hochschule Patrick Honecker.
Diese mangelnde Offenheit bestärkt die Kritiker der Kooperation zwischen Bayer und der Hochschule in ihrer Befürchtung, dass die Forschungsarbeit auf die Konzerninteressen ausgerichtet wird. Sie sehen die Forschungsfreiheit in Gefahr. Schließlich soll die Forschungskooperation für die Bereichen Kardiologie, Onkologie, Augenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Kinderheilkunde gelten. In einem Offenen Brief an die Universität Köln wollen die Kritiker wissen, ob die Uniklinik auf die negative Publikationsfreiheit verzichtete, also fehlgeschlagene Experimente nicht publik macht, um die Interessen von Bayer zu schützen. Weitere Fragen lauten: »Wird wegen der Wahrung von Betriebsgeheimnissen und Patentrechten der akademische Austausch eingeschränkt? Müssen Studien vor ihrer Veröffentlichung der Bayer AG vorgelegt werden?
In seiner Antwort bleibt der Justitiar der Universität Köln Alexander May weiterhin bei der Position, dass für Hochschulen in den Bereichen Forschung und Lehre keine Auskunftspflicht bestehe. Diese Position hat er auch nach der Intervention des Datenschutzbeauftragten Mitte Juli in einem Schreiben an Philipp Mimkes von der »Coordination gegen Bayer-Gefahren« noch einmal bekräftigt. Das Rektorat der Uni habe entschieden, »den Vertrag nicht zugänglich zu machen«, heißt es in dem ND vorliegenden Schreiben.
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